Niemand soll sich gegen Mitglieder des Heligen Römischen Reiches benutzen lassen oder aber selbst andere Mitglieder missbrauchen.
Bischof Johann von Brunn erlässt für das Dorf Randersacker (Randersacker) eine Satzung und Gemeindeordnung, weil das Dorf große Schäden durch Brände im Krieg genommen hat. In dieser wird festgelegt, dass die Einwohner und Sesshaften in Randersacker die Zimmer in ihren Behausungen ab jetzt verkaufen. Die übrigen Güter, welche in der Mark liegen, behalten sie für die nächsten drei Jahre. Nach diesen drei Jahren sollen sie die Güter an in Randersacker wohnhafte Personen verkaufen. Diejenigen, die ihre Güter in der Mark nicht behalten wollen, die sollen sie ab jetzt an Einwohnung und Sesshafte in Randersacker verkaufen und an keine Auswärtigen. Bei einem Erbfall in Randersacker und in der Mark soll wie oben beschrieben gehalten werden. Auch geistliche Personen, welche liegende Güter in Randersacker und der Mark haben und diese verkaufen wollen, müssen sie an Alteingesessene zu Randersacker verkaufen und an keine Auswärtigen.
Johann von Brunn hat auf Bitten der Herren von Grumbach und von Eberstein (von Grumbach vnd von Eberstein) der Gemeinde Bergrheinfeld (Reinfelt) erlaubt, eine Landwehr über ihre Mark zu errichten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt die Landwehr für Bergrheinfeld.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzungen zwischen dem Markgrafen Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue albrecht zu Brandenburg) und Konrad von Heideck (Conraden Herrn haideck). Ebenso erfasst diese Schlichtung die Reichsstadt Nürnberg (Nurenberg), sowie die Helfer und Helfershelfer beider Parteien.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzung zwischen Graf Ulrich V. von Württemberg (Graf Vlrich von wurtenberg) und der Reichsstadt Esslingen am Neckar (Stat Eslingen).
Die Lehnmänner des Stifts bekommen eine Reisgeld und rheinische Gulden für einen Feldzug ausgezahlt. Außerdem bekommen alle Männer, die gegen Boxberg (Boxberg) gezogen sind eine Entschädigung. Ebenfalls registriert ist, welche Dörfer, Stifte und Klöster dabei gedient haben.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht wolfskel) beginnt eine Fehde gegen Friedrich VI. Schenk von Limpurg (schenck Friderichen von Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra erobert im Rahmen des Landfriedens das Schloss Reichenberg (Schloss Reichenberg) samt seinen Zugehörungen und lässt es über längere Zeit verwalten. Die Fehde wird durch den Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (graf wilhelmen von hennenber) beendet. Hierüber wird in einem Artikel festgehalten, dass es dem Lehensherren über das genannte Schloss Reichenberg möglich sein soll, Weiprecht von Wolfskeel wiedereinzusetzen. Bischof Lorenz von Bibra macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und quittiert dem eben genannten und seiner Ehefrau Clara von Seckendorf (Clara von Seckendorf sein Haussfraw) die Wiedereinsetzung schriftlich.
Nötigung und Raub auf den Straßen zu Pferd und zu Fuß sollen durch die Landsknechte und unter der Aufsicht anderer eingedämmt werden.
Zwei Hauptmänner bekommen den schriftlichen und beglaubigten Befehl zur Verbrechensbekämpfung.