Der Bamberger Bischof Georg Schenk von Limpurg schreibt an die Ritterschaft im Stift Bamberg (Bamberg), die sich zu Kulmbach (Culmbach) versammelt hat. Er schreibt, dass die Grafen, Herren und die Ritterschaft einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), Schlüsselfeld (Schlusselfelt), Ebern (Ebern) und Mergentheim (Mergentheim) ausschreiben können. Dem Bischof liegt ezwas am Wohl der Grafen, Herren und Ritterschaft sowie ihrer Nachkommen. So sei in Schweinfurt zugestanden worden, dass die Ritterschaft einen Hauptmann einsetzen kann, dem sie Folge leisten sollen. Der Hauptmann soll im Hochstift geboren sein und ist diesem verpflichtet, zudem ist der Rittertag zu Kulmbach festgelegt worden. Wenn es Uneinigkeiten oder Streit gibt und diese dem Hochstift Nachteile entstehen lassen, möchten Bischof und Domkapitel, dass diese Angelegenheiten so gelöst werden, wie es seit langem üblich ist. Falls mit dem Hauptmann und dem Bündnis keine Einigung erzielt werden kann, soll versucht werden, das Problem anderweitig zu lösen, da der Bischof und das Domkapitel der Ritterschaft zugetan sind.
Die Stadt Bamberg (Bamberg) lässt ihrer Ritterschaft eine Antwort zukommen. Diese besagt, dass sich Bamberg mit Würzburg (wirtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg) bespricht. Sie wollen mit dem Kaiser verhandeln und ihn bitten sich der Beschwerden der Ritterschaft anzunehmen.
Die bei Bad Windsheim (windsheim) versammelten Grafen, Herren und Ritter geben ein Schreiben an den Adel aus. Sie bitten auch diese am 23.09.1515 in Bad Windsheim an der Versammlung teilzunehmen, um den Unruhen ein Ende zu setzen. Sowohl Bamberg (Bamberg), als auch die Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) nimmt an der Versammlung an dem genannten Tag teil.
Der Ritterkanton Baunach versammelt sich bei Coburg (Coburg). Der Großteil der Lehensleute des Hochstift Würzburg, die an der Versammlung in Bad Windsheim (windsheim) teilgenommen haben, setzen ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel auf. Sowohl sie als auch die Fürsten Bambergs (Bamberg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) waren im Gegensatz zu Bischof Lorenz von Bibra bei der Versammlung bei Bad Windsheim anwesend. Sie setzten den Bischof in Kenntnis, dass in Bad Windsheim ein Vertrag geschlossen wurde. Wer diesen annimmt soll am 07.01.1516 nach Bad Windsheim kommen und den Vertrag vor den Gesandten der Fürsten und Vertretern aus den sechs Ritterkatonen für rechtmäßig erklären. Die Lehensleute wollen den Vertrag jedoch noch nicht anerkennen bevor der Bischof diesen bewilligt und einige Artikel darin ändert oder befürwortet. Jedoch wollen sie nicht in Verdacht geraten, den Vertrag verhindern zu wollen. Sie bitten den Bischof, neben der Ritterschaft, den Vertrag einzusehen, damit Frieden und Recht im Land erhalten bleiben können und dem Adel kein Unrecht geschieht.
Die Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie die Markgrafen von Brandenburg schicken ihre Räte nach Bamberg. Dort beschließen diese, dass die Abgesandten der Fürsten auf dem Rittertag zu Schweinfurt nur mit ihrer jeweiligen Ritterschaft verhandeln sollen. Sollte die Ritterschaft nachteilig für die Fürsten handeln, würde es zu weiteren Verhandlungen zwischen den Hochstiften und Markgrafen kommen.
Der Bischof von Bamberg wirft seiner Ritterschaft etliche Vergehen und Beschwerden vor. 1. Der Adel macht ihr Eigentum anderen Herrschaften außerhalb des Hochstifts Bamberg zu Lehen, wodurch dem Bischof die Obrigkeit entzogen wird und es zu Auseinandersetzungen kommt.
2. Der Adel begibt sich mit den Lehen, die er vom Hochstift Bamberg hat, unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften, wodurch es zu Streitigkeiten kommt.
3. Die vom Adel geben Güter, die sie vom Hochstift Bamberg zu Lehen haben, an ihre Frauen weiter, welche diese wiederum unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften stellen.
4. Etliche vom Adel setzen sich über Ordnungen und Gebote, ihre Güter betreffend, im Hochstift Bamberg hinweg.
5. Die Adligen versorgen Feinde des Hochstifts Bamberg mit Essen, Trinken und Unterkunft, damit sie an Schatzungen und Beute beteiligt werden.