Bischof Gerhard von Schwarzburg gibt den Brüdern Gottschalk, Hermann und Otto von Buchenau (Buchenaw) 225 Gulden. Diese tragen dafür ihr Gut zum Haug bei Bruckenaw samt dessen zugehörigen Rechten dem Bischof als auf und empfangen dieses als Burglehen. Außerdem verpflichten sich die Brüder, ihr Burglehen in Botenlauben (Botenlauben) zu verdienen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft den Herzögen von Pommern-Stettin anderthalb Malter Weizen an Steuereinnahmen aus Elfershausen (Elvernsshausen). Dieser Kauf betrifft laut eines Nachtrags auch folgende Orte: Bad Kissingen (Kissingen), Nüdlingen (Nutlingen), das Gericht des Frauenklosters Aura (Fraw Gericht),Iringshausen (Irungshausen), den Zoll von Hausen (Hausen Zoll), Winkels (Winkels), Ramsthal (Raimbstal), Machtilshausen (Machtolshausen),die Zent von Aura (Aura Zent), Bremersdorf (Bermansdorf), Poppenlauer (Boppenlauer),
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Friedrich von Henneberg 2800 Gulden. Deshalb verpfändet er diesem Schloss und Amt Botenlauben (Botenlauben). Von dieser Verpfändung ebenfalls betroffen sind Aschach (Aschach), Sternberg (Sternberg), Königshofen im Grabfeld (Konigshoven), Eyershausen (Ischershausen) und Lind (Linden).
Regesta sive rerum Boicarum autographa XI, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1847.
Bischof Johann von Egloffstein erhöht die Pfandsumme auf Botenlauben um 400 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Graf Friedrich von Henneberg und dessen Sohn eine Verschreibung, wonach Botenlauben (Botenlauben) in deren Lebenszeit nicht mehr abgelöst werden soll. Falls beide ohne männliche Nachkommen sterben, verringert sich die zur Ablösung nötige Summe um 1000 Gulden. Die beiden Grafen übergeben dem Bischof daraufhin ein Revers.
Dietrich von Obersfeld (Obersveld) besitzt einen Hof unter der Burg Botenlauben (Botenlauben) als Burglehen, welches er auf der Burg verdienen muss. Nachdem er ohne männliche Nachkommen stirbt, verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg dieses heimgefallene Burglehen an Philipp von Milz (Miltz).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Botenlauben (Botenlauben) mit Arnshausen (Arnshausen), Reiterwiesen (Reitterweisen), Kronungen (Gruningen) und Oberwern (Obern Wird) von den Grafen von Henneberg wieder ab. Dazu leiht Heinrich Steinrück (Stainrück) dem Bischof 3000 Gulden und wird für drei Jahre Pfandherr und Amtmann mit dem Recht, alle Gefälle einzunehmen. Der Bischof behält sich das Öffnungsrecht, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, die Kriegsfolge und Bede vor. Außerdem behält er sich vor, das Amt nach drei Jahren wieder mit 1500 Gulden abzulösen.
Die Grafen von Henneberg kaufen von der Niederadelsfamilie von Witzleben (Witzleuben) ein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind der Zoll von Euerdorf (Eurdorff), Sulzthal (Sulztal) und Wirmsthal (Wurmbstal) sowie die Müdesheimer (Mutishaim) Lehen.
Das Kloster Aura (Aura) übereignet den Wald Brennersdorf (BrennersdorfKisecke). Betroffen sind auch Wittershausen Widtrichshausen, der Helbiger Hof zu Eurdorf (Eurdorff) und Garitz (Gartz).
Bischof Konrad von Thüngen kauft von den Vettern Wilhelm und Moritz von Wiesentau (Wissentaw) ein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Güter in Eltingshausen (Eltingshausen im Amt Ebenhausen), ein Burggut in Trimberg (Trimperg) sowie der Zehnt von Reuchelheim (Reuchelnhaim).