Graf Gottfried von Löwenstein (Lebenstain) schließt im Beisein seiner Brüder, dem Domherrn Albrecht (Albrechten) und dem Mönch Albrecht (Albrechter) folgenden Vertrag mit Bischof Berthold von Sternberg: Im Falle seines kinderlosen Todes sollen Burg und Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) für immer an das Hochstift Würzburg übergehen. Seine Brüder sind durch Geld zu entschädigen.
Abt Rudolf von Heilsbronn (Hailsbrun) gibt dem Würzburger Bischof Berthold von Sternberg 300 Pfund Heller. Im Gegenzug überlässt der Bischof dem Kloster die Rechte des Hochstifts am Hof des Klosters in Randersacker (zum Felthor genennet). Diese Recht umfassen u.a die Abgaben- und Obrigkeitsrechte. Der Vorgang wird durch Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigt. Die 300 Pfund Heller verwendet Berthold von Sternberg zum Kauf der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain).
Heidacher, Alfred: Die Entstehungs- und Wirtschaftsgeschichte des Klosters Heilsbronn bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Gründung, Gründer, Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Bonn 1955.
Walter Kauderwetsch von Löwenstein (Caudervetsch von Lewenstain) empfängt die Hälfte des Zehnten von Hanbach (Hanenbach) und Hößlinsülz (Hesensultz) von Bischof Wolfram von Grumbach. Als Abgabe muss Walter jedes Jahr an Martini (11. November) ein Paar Hosen aus Seide leisten.
Walter Kauderwetsch von Löwenstein (Caudervetsch von Lewenstain) empfängt die Zehnten von Hanbach (Hanenbach) und Hößlinsülz (Hesensultz) von Bischof Otto von Wolfskeel. Als Abgabe muss Walter jedes Jahr an Martini (11. November) ein Paar Hosen aus Seide leisten.
Engelhard Helmbunder (Helmunder) aus Löwenstein (Lewenstain) empfängt von Bischof Albrecht von Hohenlohe die Hälfte am Getreide- und Weinzehnten von Hanbach (Hanebach). Als Abgabe muss Engelhard jährlich ein Paar Hosen aus Seide oder als Ersatz sieben Pfund Heller leisten.
Lorenz Fries gibt an, keine Dokumente finden zu können, welche den Besitz an der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) bestätigen. Daher vermutet er, dass diese niemals an Bischof Berthold von Sternberg und das Hochstift Würzburg übergeben worden und Graf Gottfried von Löwenstein nicht kinderlos gestorben sei. Als möglichen Erben zieht er einen Georg von Löwenstein in Betracht, der 1443 als Pfleger von Bamberg die Erbeinigung zwischen beiden Bistümern vermittelt.
Bischof Johann von Grumbach stellt Forderungen bezüglich seines Vorgängers Gottfried Schenk von Limpurg an Erkinger Willhelm von Seinsheim (wilhelmen von Sainsheim) und dieser wiederum an den Bischof. Bei den Forderungen des Bischofs geht es um Löwenstein (Loenfels) und etliche Nutzungsrechte und Güter zu Vellberg (wilperg) sowie 200 Gulden, die dort eingenommen wurden. Bei den Forderungen der beiden von Seinsheim geht es um 600 und 400 Gulden zu Herbolzheim (Herboltzheim), Beisentzheim und Geldersheim (Geltersheim). Bei dieser Handlung steht ebenfalls, dass Seinsheim (Saunsheim) an das Landgericht gehört und, dass die Gerichtsbarkeit über Schloss Hohenkottenheim (Hohen Cottenheim) beim Herzogtum Franken liegt und ebenfalls an das Landgericht gehört.