Des Weiteren gehört ein Hof in Schraudenbach (Schrautenbach) Peter Bauer (petter baurn), einem Bürger zu Würzburg (wirtzburg).
Der Rienische Zoll erstreckt sich auf der Straße durch Gemünden am Main (Gemunden), welche bei Rieneck (Rineck) liegt, bis Schraudenbach (Schritbach) auf dem Berg oder ins Dorf Schraudenbach (Schreitbach). Graf Gottfried von Rieneck (Gotfrid Graff zu Rieneck) bekommt die Freiheit für die Eintreibung des Zolls von Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert). Es wird von jedem Pferd oder Ochsen, die Last tragen oder einen Wagen ziehen, drei Weispfennig verlangt werden. was aber pferde wollen oder gewand ziehen zwölf Weispfennig. Jedes Rind das verkauft werden soll, kostet drei Weispfennig. Für jedes Pferd das verkauft werden soll ein Th[unleserlich], für jedes Schwein einen Weispfennig und für hundert Schafe 30 Weispfennig. Dieser Zoll besteht bis der Rheinische Kaiser oder König diesen widerruft. Die Urkunde wird in Heidingsfeld ausgestellt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Johann und Balthasar Winter (Hansen vnd Balthasarn) ein Stück Feld in Schraudenbach (Schrautenbach), genannt das Rodfeld, vor dem Wernecker Forst im Amt Werneck. Dazu gehören 165 Morgen Acker, zehn Acker Wiesen und 10 Acker Brennholz. Ebenso wie 30 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Fasnachtshuhn. Dienste werden mit vier Pferden und deren eigenem Geschirr bis zu fünf Meilen um Werneck erfüllt. Das gleiche gilt für die Bewässerung und das Pferchen im genannten Bereich.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Hans Schrautenbach (Schrautenbach) und Georg Esberger (Esperger) Zinsen und andere Gefälle in Arnstein (Arnstain). Von späterer Hand werden weitere Orte erwähnt: Mülbrechtshausen (Mulbrechshausen), Heugrumbach (Grumbach), Bettendorf (Betteldorff), Schraudenbach (Schrauttenbach), Gänheim (Gainhaim), Mühlhausen (Mulhausen) und Büchold (Buchilt).
Etliche Tage vor diesem Verkauf nimmt Johann Jörg von Thüngen (Hans Jörg von Thungen) die Erbhuldigung von den Untersassen in Schraudenbach (Schrauttenbach) und Stettbach (Stettbach) aufgrund seiner geerbten Vogtei entgegen.
Johann Jörg von Thüngen zu Holrich (Hans Jorg von Thungen zu Holrich) verkauft Bischof Konrad von Bibra die Vogtei, Obrigkeit und Gerechtigkeit, sowie alles im Besitz der von Thüngen in den Dörfern Schraudenbach (Schrautenbach) und Stettbach (Stetbach an Sehestat) für 1.100 Gulden. Hinzu kommen 33 Gulden und ein Pfund 5,5 Pfennige der jährlichen Gült, sodass die Kaufsumme 830 Gulden und 35 Gulden beträgt. Des Weiteren wird verkauft: Der Anteil der von Thüngen am großen und kleinen Zehnt auf Wein und Getreide zu Gettenbach (Getbach) und was den Thüngen dort sonst vom Hochstift zu Lehen gegeben worden war, etwa den Zehnt von zehn Morgen Weingarten in Büchold (Buchhilt) und weitere Gülten von Schraudenbach und Stettbach für insgesamt 3.250 Gulden, drei Pfund und 16 Pfennige.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt tauscht Zinsen und Gülten in Neutzenbrunn (Newtzenbrun) und Michelau (Michelaw) mit Philipp von Thüngen (Thungen), Amtmann in Homburg (Hoenberg) an der Wern, gegen Zinsen, Gülten und Gefälle in Arnstein (Arnstain), Heugrumbach (Grumbach), Stettbach (Stetbach), Schraudenbach (Schrauttenbach) und Altbessingen (Bainsgesang).