Bischof Johann von Egloffstein verpfändet 170 Gulden der Bede zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Stefan Zentgraf (Steffan zentgrauen).
Bischof Johann von Egloffstein fordert einen gemeinen Datz im Hochstift Würzburg, den zwölften Pfennig. Diesen akzeptieren die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat). Dafür befreit der Bischof sie für vier Jahre von allen Steuern, der Bede, dem Datz und anderen Abgaben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Peter von Brunn (Peteren von Brun) 100 Pfund Haller auf der alten Bede zu Münnerstadt (Münrichstat) mit einer Ablösesumme von 330 Gulden.
Die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) geben Bischof Johann von Brunn zur Bezahlung seiner Schulden 4000 Gulden. Dafür befreit er sie fünf Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz. Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Sintram von der Kere (Sintram von der Kere) und verpfändet ihm dafür die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 300 Gulden von Peter von Brunn (gedachtem Peteren) und schlägt diese auf die Ablösesumme von 330 Gulden für die alte Bede zu Münnerstadt auf.
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Münnerstadt (Münrichstat) bewilligen dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz.
Erneut bewilligen die Bürger von Münnerstadt (Munrichstat) dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür sind sie für sechs Jahr von jeglicher Bede, Steuer und Datz befreit.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Der Münzmeister, seine Knechte und Diener sollen in der Zeit des Münzens zu keinen monitären Abgaben und anderen Sachen gezwungen werden, außer dem Schlosssatz. Für ihren Wehrsatz und ihren Wohnort müssen keine Bede oder Steuer bezahlt werden. Nach Bezahlung ihrer Schulden haben sie freien Abzug.
Der Bürgermeister und Rat von Münnerstadt (Munrichstat) erhalten ein Revers, in dem steht, dass ihnen die Bede für die Zeit der Befreiung erlassen wird. Dies geschieht nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Güte.