Zur Art und Weise, wie die Dompfarrei an Lichtmess (2. Februar) und an Kiliani (8. Juli) beleuchtet werden soll, verweist der Schreiber auf das weisse pergament buch priviligio 72.
Bischof Herold von Höchheim übergibt dem von Abt Albrecht von Ellwangen gegründeten Frauenkloster St. Veit in Jagstzell (Cell Sant Veits) die Pfarrei Stimpfach (Stumpfach).
Bischof Berthold von Sternberg inkorporiert dem Kloster Comburg (Camberg) die drei Pfarreien Künzelsau (Contzelsawe), Schwäbisch Hall (Hall in Swaben) und Steinbach (Stainweg), behält aber dem Hochstift Würzburg das Recht auf Beherbergung (lager) und Verköstigung (atzung) vor, ebenso die würzburgischen Rechte über die jeweiligen Erzpriester.
Jooß, Rainer: Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei (Forschungen aus Württembergisch Franken 4), Sigmaringen 1986.
Die Bettelorden werden durch Bischof Albrecht von Hohenlohe mit den Pfarreien wegen der Streitigkeit um die Befugniss, die Beichte abzunehmen, miteinander vertragen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 3: 1351-1375, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1912.
Bischof Johann von Brunn genehmigt Andreas Karl (Carl), dem Pfarrer von Dingolshausen (Dingoldshausen), ein kleines Haus (gadem) auf dem Kirchhof zu bauen, das allerdings zur Pfarrei gehören soll.
Mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung wird der Dompfarrei vier Pfund auf dem Paternoster-Haus an der Greden verschrieben (paternosterin haus an der Greden).
Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.
Hans Zobel (Zobel) löst den Zehnt zu Darstadt (Darstat), der zur Pfarrei Kleinochsenfurt (Klein Ochsenfurth) gehört, wieder ab. Der Nachtragsschreiber verweist hierfür auf das Stichwort (Klein Ochsenfurth)
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.
Hans Zobel (Zobel) wechselt den Zehnt über Bergtheim von der Pfarrei zu Kleinochsenfurt (Clein Ochsenfurth) aus.