Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Hutten (Hutten) für 9000 Gulden Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain) sowie Einkünfte im Wert von 400 Gulden aus einigen Dörfern.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert die Verschreibung (Kauf) Arnsteins (Arnstain) an Konrad von Hutten (Huten).
Graf Wilhelm von Henneberg, Amtmann des Reichs in Schweinfurt, schlichtet den Streit zwischen der Stadt Schweinfurt und dem Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg über die Zentgerichtsbarkeit in Schweinfurt. Dabei wird festgesetzt, dass der Bischof die begonnene Landgerichtssitzung beenden und für die nächsten zehn Jahre auf seine Forderungen gegenüber den Schweinfurtern verzichten soll. Auch nach Ablauf dieser Frist sollen beiden Parteien einander keinen Schaden zufügen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erwirbt für 200 Gulden zwei Burggüter im Amt Arnstein mit ihren Zugehörungen von Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchs) und seinen Vormündern. Laut Nachtragsschreiber sind auch die Orte Maria Sondheim (Sunthaim) und Rieden (Rieden) betroffen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst für 3000 Gulden Teile der Verpfändung Arnsteins (für insgesamt 9000 Gulden) an Konrad von Hutten (Huten) für insgesamt 9000 Gulden wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Hofmeister Konrad von Hutten (Hutten) für 4000 Gulden Bede und Ungeld in Arnstein (Arnstain) und löst mit diesem Geld das Amt Trimberg (Trimperg) wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt Konrad von Hutten (Huten) wegen der 6000 Gulden, für welche er Arnstein (Arnstain) an Konrad von Hutten verpfändet hat, eine neue Verschreibung aus und erhält im Gegenzug ein Revers von Konrad, verlegt dieses jedoch. Als er 1489 schließlich Schloss und Stadt sowie die verschriebenen Gefälle komplett auslöst, stellt er daraufhin eine Urkunde aus, welche die verlorene Urkunde für ungültig erklärt.
Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet der Stadt Lauringen (Niderlauringen), jährlich am Tag des Apostels Thomas (21.Dezember) einen Jahrmarkt abzuhalten.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) jährliche Einkünfte in Höhe von 15 Gulden in Arnstein (Arnstain), so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält. Auf folgende Orte bezog sich die Vereinbarung außerdem: Gauaschach (Gewascha), Hinternach (Hindernach), Heßlar (Hesler), Binsfeld (Binsfeldt), Müdesheim (Mutishaim) und die Wüstung Löffelbach (Loffelbach) zwischen Gauaschach und Altbessingen.
Heinrich Kaiser (Kaiser) überträgt seine freie Behausung in Arnstein (Arnstain), genannt das haus zum bok, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Hochstift Würzburg als Zinslehen zu einem jährlichen Zins von einem halben Gulden.