Bischof Johann von Brunn schuldet Karl von Thüngen (Thungen) 2600 Gulden. Als er diese nicht zurückzahlen kann, kommt Graf Wilhelm I. von Henneberg dafür auf, wofür Bischof Johann ihm die Stadt Arnstein (Arnstain) verpfändet.
Die Brüder Konrad und Bartholomäus von Hutten (Conrat vnd Bartholme von Huten) geben das Viertel an Schloss, Stadt und Amt Arnstein (Arnstain), das ihnen vom Hochstift Würzburg für 3000 Gulden verpfändet ist, für dieselbe Summe weiter an Hermann von Buchenau (Buchenaw). Bischof Johann von Brunn und sein Domkapitel stellen darüber eine Urkunde aus.
Bischof Johann von Brunn verleiht zwei Lehen, das sogenannte horandsche Lehen und das sogenannte irmutische Lehen, an Graf Johann von Wertheim (Johannsen v. Werthaim(). Diese Lehen empfängt er jedoch nicht als Graf, sondern als Edelmann.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Lauringen (Niederlauringen) für 1100 Gulden an Elisabeth Fuchs zu Eltmann (Else Fuchs), ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg(Dietrich iren sun) sowie ihren Enkel Georg Fuchs von Bimbach bzw. von Stolberg (Georg Fuchs). Laut einem späteren Schreiber sind von diesem Geschäft auch Gernach (Gernach) und Gerolzhofen (Gerolshofen) betroffen.
Bischof Johann von Brunn verleiht Anna Haberkorn (Haberkornin) und Anna von der Kere (Kere), beide Nonnen im Kloster Hausen (Hausen), einen Garten in Neusetz (Neuses) auf Lebenszeit.
Bischof Johann von Brunn übergibt die Leibeigenen (cameraigenleute), wie sie vormals an Eberhard von Dottenheim (Dotenheim) verpfändet gewesen waren, an Anna von Thüngen (Thüngen), die Witwe des Heinz Rüdt von Collenberg (Rüd).
Heinrich Fuchs von Bischofsheim (Hainz Fuchs) trägt zu Sendelbach (zu Sendelbach) zahlreiche Güter der Familie Rotenhan (Rotenhoener) zu Afterlehen. Vom Hochstift Würzburg empfängt er diese Güter als Mannlehen. Die Adeligen zu Rotenhan wollen Heinz Fuchs jedoch nicht belehnen, so dass Bischof Johann von Brunn dies vornimmt.
Bischof Johann von Brunn verleiht an Karl von Heßberg (Hespurg) das Mannlehen, das Wild in den Wildbannen des Stifts mit der Armbrust und mit Vögeln jagen zu dürfen (Beizjagd), auf Lebenszeit.
Die Marienkapelle auf dem Berg bei Laudenbach (Lautenbach an der Thauber) entwickelt sich zu einem Wallfahrtsort. Bischof Johann von Brunn weist den Frühmessner von Laudenbach an, die Einnahmen der Kapelle zu entnehmen und davon die Kirche zu bestellen und Baumaßnahmen durchzuführen. Über die Verwendung der Einkünfte soll er jährlich eine Rechnung vorlegen und dem Bischof 25 Gulden übergeben.
Bischof Johann von Brunn nennt den in Würzburg gelegenen Hof Vervelden um in Arnstain.