Die Bürger von Ebern bezahlen die Pfandsumme, die die Rittergeschlechter aus dem Ritterkanton Baunach an der Stadt und am Amt Ebern hatten und werden deswegen von Bischof Johann von Brunn für 13 Jahre von der Steuer und Bede befreit. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist, gibt es allerdings eine großen Brand in der Stadt, weswegen die Bürger zusätzlich zu den 13 Jahren noch auf weitere vier Jahre von Steuer und Bede befreit, um die Schäden ausbessern zu können, die die Feuersbrunst angerichtet hat. Für diese Befreiung erhält der Bischof die Zustimmung des Domkapitels.
Zusätzlich verschreiben Bischof Johann von Brunn und sein Domkapitel dem Apel von Lichtenstein die gesamte Bede für 600 Gulden und stellen dafür einen Brief aus.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hans Zollner von Rottenstein (Hanns Zollern) ein Viertel der Bede von Ebern für 630 Gulden, ohne allerdings über die Zustimmung des Domkapitels zu verfügen.
Die oben genannten Bürger von Ebern nehmen (vom Bischof) 500 Gulden Hauptsumme an, wofür sie jährlich 60 Gulden Zinsen für eine Messe in ihrer Pfarrkirche St. Laurentius lesen lassen sollen. Die Hauptsumme geben sie den Erben Götzes von Fulbach (Gotz von Fulbach), um die Schulden zu bezahlen, die das Hochstift bei diesen hat. Dafür stellt Bischof Johann von Brunn eine gesiegelte Urkunde aus, die die Bürger ermächtigt, nach dem Ende der oben genannten vier Jahre Bedebefreiung 500 Gulden der Hauptsumme sowie 160 Gulden jährlicher Zinsen von der Bede einzunehmen.
Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel befreien Burghäuser der Herren von Lichtenstein (Liechtenstainische burckheusere) in Ebern von Bede, Steuer, Wachdienst und anderen Diensten, wenn die Lichtensteiner für sie Burgmänner anstellen, die keine Bürger der Stadt Ebern sind. Dafür haben sie in Ebern weder Brau- noch Ausschankrechte und müssen beim Einzug in die Stadt geloben und schwören, den Schaden jedes Herren und der Stadt zu verhindern und den Nutzen zu befördern. Wenn in den Burghäusern allerdings Bürger Eberns Burgmänner sein sollten, so sollen sie den selben Rechtsverhältnissen unterworfen sein wie alle anderen Bürger der Stadt.
Bereits Bischof Johann von Brunn verschrieb die Bede von Untereisenheim einigen Nürnberger Bürgern (etlichen Nurenbergern) als Leibgeding, was mit Kenntnisname Konrads von Bebenburg (Conrado a Bebenburg) geschieht. Als diese Bürger versterben, verschreibt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Bede von Untereisenheim ebenso wie die Bede von Dettelbach Sitig von der Kere (Sitigen von der Kere) für 2000 Gulden.
Der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain Riter) trägt Bischof Rudolf von Scherenberg seine Burg Gemünda bei Seßlach zum Lehen auf. Dafür verschreibt der Bischof ihm 40 Gulden jährlich auf die Bede von Ebern, was mit 800 Gulden wieder auszulösen sei.
Auf die Bede von Ebern verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan (Casper von Rotenhan) jährlich 21 Gulden, wofür dieser ihm verschiedene Eigengüter zum Lehen aufträgt.
Diese jährlichen Einkünfte der Burg Gemünda von 40 Gulden übergibt Herr Apel einer Bürgerin von Coburg, Elisabeth Eibar (Elisabet Eibarin), von die sie Wolfgang Bucher und seiner Schwester Scholastica (sein schwester Scolastica) vererbt. Wolfgang und Scholastica Bucher übereignen die Einkünfte wiederum Heinz, Gerhart und Hanns Maurer (Haintz Gerhart vnd Hanns Maurer). Darauf bezahlt Lorenz Christian, der Vikar von St. Peter in Würzburg (Lorentze Cristan Vicari Vnserfrawen altars zu S. Peter hie zu W.), mit Einwilligung Bischof Lorenz von Bibra die Hauptsumme von 800 Gulden und bringt die Bedeeinkünfte von 40 Gulden an seine Pfarrei.
Bischof Konrad von Bibra verschreibt mit Bewilligung seines Domkapitels Johann von Stein zu Altenstein (Hans von Stain zum Altenstain) 100 Gulden auf die Bede der Stadt Ebern für 2000 Gulden Hauptsumme.