Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Geschlecht von Grumbach-Wolfskeel (die von Grumbach und Wolfskelen) vertragen sich nach einem Streit über die Abgabe der Bede und die Leibeigenen zu Burggrumbach (Grumbach), Unterpleichfeld (Niderblaichueld), Bergtheim (Berchthaim), Rimpar (Rimpar), Rupprechtshausen (Ruprechtshausen), Hilpertshausen (Hilpelshausen).
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Apel von Stotternheim (er von Stoternhaim) und Johann von Kronenberg (Hans v Cronenberg) übergeben Bischof Johann von Egloffstein, dass sie sowohl die Landsteuer als auch die Bede zahlen, solange ihnen die Stadt und das Amt Gerolzhofen verpfändet ist.
In der Stadt Ebenhausen fallen Baumaßnahmen (unbaw) an. Bischof Johann von Brunn überschreibt daher der Bürgerschaft von Ebenhausen das Ungeld, den Wegzoll am Tor und die Bede der Wüstung Luebach(wusterung luebachs), damit die Bürger die Baumaßnahmen finanzieren können.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim (Philips und Linhart von Saunshaim gebrudere ) leihen Bischof Rudolf von Scherenberg 4000 Goldgulden, damit er das Schloss Homburg (Sloss Hohenberg) auslösen kann. Im Gegenzug verpfändet der Bischof ihnen jährlich 200 Gulden Zinsen auf der Bede und den Gefällen in Geldersheim (Geltershaim).
Für die Verpfändung der Zinsen von Bede und Gefällen zu Geldersheim an die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim durch Bischof Rudolf von Scherenberg erhalten die von Seinsheim zusätzlich eine Urkunde, in der die Bewohner Geldersheims (Geltershaim) sich verpflichten, die Zinsen abzugeben. Der Bischof erhält wiederum davon einen Revers, in dem ihm das Recht auf Wiederlösung zugestanden wird.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.