Der im vorherigen Eintrag genannte Herr Zeisolf von Rosenberg stellt Bischof Konrad von Thüngen einen Revers. Er verpflichtet sich und seine Nachkommen dazu, falls sich herausstellt, dass das Schloss und der Markt Haltenbergstetten (Haldenbergsteten) Pfandschaft und Zulosen des Stifts Würzburg wären, sofort dem Stift die ausgelegten 1600 Gulden in Monatsfrist wieder zu bezahlen.
Des Weiteren sind das Schloss und der Markt Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) erblich an die von Rosenberg gekommen. Herr Zeisolf von Rosenberg (Zaisolf von Rosenberg) übergibt beides Bischof Konrad von thüngen und dem Stift Würzburg und empfängt es als Lehen zurück.
Bischof Konrad von Thüngen nimmt eine Behausung, genannt "zum Neuen Keller" (zum Newen Keller), in dem Viertel Pleichach (Pleichach) ein und spricht sie seinem Mundkoch Friedrich Haner (Fritz Haner) auf Lebenszeit zu. Friedrich Haner nimmt ein jährliches Leibgedinge von 7 Gulden und gibt dem Viertel Pleichach die Behausung wieder zurück.
Peter von Hainach (Peter) stirbt ohne leibliche Erben, sodass sein Bruder Ruprecht das im letzten Eintrag genannte Lehen und weitere Lehen von Bischof Lorenz von Bibra erhält. Die von Thüngen bekunden ebenfalls Interesse an diesem Lehen (?). Ruprechts Söhne Wolf, Sigmund und Berhnard (Wolf Sigmund vnd Bernhart) erreichen, dass ihnen das Lehen verliehen wird. Sie haben jedoch etliche eigene Güter in Bischofswind (Bischofswinde) bei Gerolzhofen (Geroldshofen), die sie im Gegenzug zum Mannlehen machen und empfangen müssen.
Der verstorbene Herr Konrad von Hardheim hat eine zur Unteren Burg Hardheim gehörige Hofstelle, auch Bieschels hofrait genannt, für Atzung und Dienste gefreit, aber ein tirnes und ein Fastnachtshuhn daraufgeschlagen. Walter Breuming (Walther Breumin), der zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Hofstelle besitzt und eine Behausung darauf gebaut hat, bittet Bischof Konrad von Thüngen, ihm und seinen Erben die genannte Behausung wieder zu freien. Bischof Konrad folgt diesem Wunsch.
Bischof Konrad von Thüngen tauscht mit den Brüdern Bernhard und Johann von Hardheim (Bernhart vnd Hanns von Harthaim) eine Wiese. Die Wiese von Hardheim ist ihm samt des Spitals und einer weiteren Wiese zugesagt worden.
Bischof Konrad von Thüngen macht dem Vogt Johann Königshofer (Hanns Kunigshofer) zwei Morgen Ellern am Berg Schleten, die sonst zur Unteren Burg Hardheim gehören, zum Zinslehen und stellt es ihm erblich zu. Allerdings muss er für jeden Morgen einen Zins von 40 Alten Pfennigen pro Jahr zahlen.
Der Würzburgische Hauptmann beansprucht die Atzung und läger auf dem Heilsbronner Hof (Hailspruner hof) in Randersacker (Randersacker) für sich, was ihm jedoch der Verwalter des Hofes verweigert. Daraufhin zieht der Hauptmann mit seinen Reitern zu einem Wirtshaus und speist auf Kosten des genannten Hofes. Er lässt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen, Gülte und Gefälle des Hofes einnehmen und bezahlt mit der Atzung seine Wirtshausrechnung. Deshalb ergehen von Abt, Markgraf Georg und Bischof Konrad etliche Schreiben und Anträge. Fries verweist abschließend auf den Lagerort besagter Dokumente in der Kanzlei.
Zwischen Bischof Konrad von Thüngen auf der einen und Wolf, Bernhard und Johann von Hardheim (Wolf, Bernhart vnd Hanns von Harthaim) auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Missstände. 1) Wegen des Spitals in Hardheim 2) Wegen des Schaftriebs 3) Wegen einer schaffscheuren, die sich die von Hardheim angemost haben 4) 6 Morgen Wiesen dem Pfarrheren zu Sansensbuch (Sansenbuch) 5) Gefälle der St. Jobst Kapelle 6) Gerichtszwang 7) Juden 8) eine Grenzsetzung bei der Oberen Burg Hardheim 9) und wegen der gemeinen Büttel. Die beiden Parteien treffen sich auf der schernstat und verhandeln die Punkte miteinander. Sie vergleichen und vertragen sich in manchen Punkten endlich und in manchen auf Austrag.