Heinz von Lichtenstein (Liechtenstain) verpfändet mit Zustimmung von Bischof Lorenz von Bibra seinen Zehnt in Lahr (Lare) an Klaus vom Stein zu Altenstein (Stain). Valentin von Lichtenstein ( Liechtenstain) löst diesen Zehnt wieder ab und vereinbart mit Bischof Konrad von Thüngen, dass er seinem Bruder Hans Georg von Lichtenstein (Liechtenstain) die Hälfte am Zehnt überlässt, sobald dieser wieder Landbesitz hat.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht den Steinbruch (berckwek) in Bundorf (Buntdorf) an Hans Schleier (Schlair) und Hans Zugenbein (Zugenbain).
Zu Beginn der Regierungszeit Bischof Konrads von Thüngen gibt es Unklarheiten zwischen dem Kloster Comburg (Camberg) und Gottfried Schenk von Limpurg. Jener besteht darauf, er könne von den Angehörigen des Stifts eine besondere Pflicht einfordern. Propst, Dekan und Kapitel verweigern ihm diese und verlangen, dass die bisherigen Verträge ihre Gültigkeit behalten sollen. Bischof Konrad vermittelt zwischen beiden Parteien folgenden Vergleich: Alle Untertanen des Stifts Comburg sollen dem Erbvogt aufgrund des von ihm geleisteten Schutzes und Schirms in Anwesenheit eines Würzburger Gesandten die Pflicht erfüllen. Den Untertanen des Stifts wird wiederum öffentlich vorgelesen, dass Bischof Rudolf die Herren von Limpurg mit Schutz und Schirm beauftragt hat. Im Anschluss ermahnt der Würzburger Gesandte auch das Kapitel, dem Erbvogt ihre Pflichten gemäß jener Verschreibung zu erfüllen. Der Erbvogt dagegen soll dem Kapitel in einem besiegelten Revers bestätigen, seine Pflichten zu erfüllen und nicht von ihnen abzuweichen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Diener Michael Beihel (Beyhel) einige Güter in Markt Bibart (Markbibert) aus dem Besitz von Georg Stier (Stier), einem geflohenen Bauernhauptmann.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt dem Silberboten Hans Lerch (Lerch) die mittlere Behausung im Dietricher Viertelhof zu bewohnen.
Landgraf Johann von Leuchtenberg bittet Bischof Konrad von Thüngen, seinem Sohn Johann das jährliche Deputat in Höhe von 400 Gulden zu geben.
Kaiser Karl V. bestätigt Konrad von Thüngen neben anderen Regalien auch das Regal über die Erz- und Metallbergwerke (berkwergk der ertze und metalle).
Konrad von Thüngen erhält von Papst Clemens VII. die Erlaubnis, während der nächsten zehn Jahre ein Subsidium von allen geistlichen Lehen zu erheben.
Ludwig Schmid (Schmid), ein Priester aus Arnstein (Arnstain), ist ein Falschmünzer (macht falsche newe pfening). Nach seiner Flucht und dem Tod seiner Mutter Dorothea Schmid gibt Bischof Konrad von Thüngen den Besitz des genannten Priesters an Fritz Beck (Beck).
Bischof Konrad von Thüngen übergibt Hans Lerch (Lerch) noch weitere Räume und einen Dachboden (vermutlich im Dietricher Viertelhof) zur lebenslangen Nutzung.