Bischof Johann von Egloffstein stellt Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) und seinen Erben eine Verschreibung zu, die beinhaltet, dass Burg, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) bis zur Ableistung der Schuld von 3250 Gulden in Stand zu halten sind.
Bischof Johann von Egloffstein löst den Teil von Münnerstadt (Münrichstat), den die Herren von Bibra besitzen, von ihnen ab und verpfändet ihn, samt dem Dorf Nüdlingen (Nütlingen), für 3000 Gulden an das Domkapitel.
Peter und Friedrich Zentgraf (Peter vnd Fritz die zentgraun) treten den Hof Mühlbach (Mühlbach) an Bischof Johann von Egloffstein ab und bekommen dafür etliches an Geld zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) verpfändet.
Gratsberg (Gratsberg) ist ein Forst bei Münnerstadt (Münrichstat), der zur Hälfte Otto von Loßburg (Ot von Luspurg) gehört. Er verkauft seinen Teil dem Spital Münnerstadt (Spital zu Münrichstadt). Bischof Johann von Egloffstein verleiht denselben dem Spital durch einen Träger zu Lehen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Hof Mühlbach (Mühlbach) an den Vogt Otto von Salzburg (Ot von Saltzburg) und dessen Erben für 200 Gulden auf drei Jahre und Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) die Rechte und Gerechtigkeiten des Hochstifts Würzburg zusammen mit dem Schloss Burgsinn (Burgstinn) für 10.000 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt den Stab und das Amt Mellrichstadt (Melrichstat) an Eberhard und Martin von der Kere (Eberharten vnd Merten von der Kere) und verschreibt denselben, sich von Stab und Amt nicht wieder zu lösen. Schulden über 100 Gulden, die das Hochstift bei Konrad von der Kere (Conraten von der Kere), Domherr zu Würzburg, angehäuft hat, gelten als beglichen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet dem Vogt Otto von Salzburg (Ot voiten) und dessen Erben den Hof Mühlbach (Mühlbach) für zehn Jahre und später dann sein Leben lang.
Anschließend verschreibt Johann von Egloffstein den Stab zu Mellrichstadt (Melrichstat) und Friedrich und Hertnit von Stein (Fritzen vnd Hertniten vom Stain) für 800 Gulden.
Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.