Bischof Johann von Eglosffstein verpfändet etliche Güter und Flecken, die zur Dompropstei gehören. Diese Besitzungen befinden sich laut Nachtragsschreiber im Banzgau (Bantzgaw), in Sondheim (Sunthaim; nicht spezifizierbar), Hettstadt (Hettenstatt), Erlabrunn (Erlepron), Veitshöchheim (Hochhaim(), Westheim (Westhaim), Retzstadt (Rottstatt), Binsfeld (Binsfelt), Halsheim (Hoelshaim), Müdesheim (Mutishaim), Aschfeld (Aschvelt), Retzbach (Retzbach), Stetten (Stetten), Thüngersheim (Tungershaim), Hinternah (Hinternach), Obersfeld (Obersfelt), Thüngen (Tungen), Biebelried (Bibelrieth), Reuchelheim (Reichelnhaim), Marbach (Marbach), Heßlar (Heslar) und Weigenheim (Weigenhaim) sowie der jährliche Legwein.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Hohenlohe für dessen Kriegsdienste und verwundete oder getötete Pferde 1000 Gulden, aber stirbt, ohne diese Summe bezahlt zu haben. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet daher das Dorf Dornheim (Dornhaim) mit allen Zugehörungen, Rechten und Zinsen mit Ausnahme des Zehnten für 1000 Gulden in Gold an Johann von Hohenlohe, bis dieser oder seine Erben die Summe eingenommen haben.
Bischof Johann von Egloffstein befreit einen Hof des Klosters in Königshofen im Grabfeld (Konigshoven im Grabfeld) von Steuer und Bede.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Schulershof für 375 Pfund Heller, die Hälfte der ursprünglichen Kaufsumme.
Bischof Johann von Egloffstein und Graf Friedrich von Henneberg befreien den Hof des Klosters in Münnerstadt (Munrichstat) von Abgaben. Darüber gibt der Abt von Bildhausen dem Bischof ein Revers.
Bischof Johann von Egloffstein beschließt für das Kloster Bildhausen (Bilthausen) folgende Ordnung: Nur viermal im Jahr darf Gericht gehalten werden und zwar jeweils an Goldfasten (nach den Festen Pfingsten, Kreuzerhöhung, Sankt-Lucia-Tag und dem 1. Fastensonntag).
Johann von Egloffstein kauft den Zehnt zu Tauberscheckenbach (Scheckenbach) von Leonhard von Ehenheit (Ehenhait) und trägt ihm diesen als Lehen auf. Dafür verschreibt er dem Hochstift die Hälfte des Schlosses und seines Hofs zu Bergtheim (Berchthaim unter den Baumen) mit allen Zugehörigen und öffnet dem Stift auf ewige Zeiten den Hof.
Bischof Johann von Egloffstein übereignet Hans von Seldeneck (Seldeneck) den Zehnten von Nassach (Nassa), der zuvor vom Hochstift zu Lehen ging. Dieser übergibt ihn der Kartause Tückelhausen (Duckelhausen).
Die Kartause Tückelhausen nimmt in der Auseinandersetzung zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem fränkischen Städtebund schweren Schaden. Bischof Johann von Egloffstein befreit die Kartause daher für immer von der Fron- und Dienstpflicht.
Im Dorf Bettingen (Betingen) üben die Grafen von Wertheim die Herrschaft aus. Die Ortspfarrei inkorporiert Bischof Johann von Egloffstein dem Domdechant zu Würzburg.