Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass die Inhaberfamilie des Munschenkenamtes namens Kranz (Crantz) den zum Amt gehörigen Hof in Gerolzhofen (Gerolzhoven), der vom Stift zu Lehen geht, für zehn Jahre an das dortige Spital für 28 Malter Korn und Haber verleihen dürfen.
Dekan und Kapitel vom Stift St. Burkard übereignen Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Hochstift Würzburg den Wald Büchelberg (Buchelberg).
Der Ritter Hildebrand von Thüngen (Thungen) trägt Bischof Rudolf von Scherenberg eine Hälfte seines Halbteils an Büchold (Buchilt), also ein Viertel, als Mannlehen auf.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhöht die Pfandsumme auf 3000 Gulden und ernennt Philipp von Seldeneck (Seldeneck), Friedrichs Sohn, zum Amtmann von Bütthard und den Dörfern Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal.
Gottschalk von Buchenau (Buchenaw) wird wegen einer Forderung gegen Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen. Dieser verpflichtet sich zur Zahlung von 600 Gulden.
Erhard Gasser aus Aufkirchen (Erhart Gasser von Uffkirchen) erhebt vor Bischof Rudolf von Scherenberg Ansprüche an Schloss und Amt Klingenberg (shloss vnd Ampt Clingenberg), die er durch seine Tochter Eris (Eris seine dochter) hat. Er vergleicht sich mit dem Bischof, indem dieser ihm 500 Gulden verpfändet. Erhard Gasser muss dem Bischof und dem Stift zunächst Geld vorstrecken (ain furstand thun).
Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) hat den Zehnten zu Garitz (Gartz) vom Stift Würzburg zu Mannlehen und übergibt ihn - mit der Einwilligung Bischofs Rudolf von Scherenberg - dem Abt Burkhard und dem Konvent des Klosters Aura an der Saale (closter Aurach an der Sale) als Eigengut. Im Tausch darfür erhält er vom Kloster ein Viertel des Weinzehnten zu Obersfeld (Obersfeld).
Bernhard von Steinau (Stainau) und Konrad von Hutten (Huten) tauschen mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Genehmigung ihre Höfe in Burglauer (Burcklaur).
Kilian Geyer (Doctor Kilian Geier) wird wegen Urkundenfälschung von Bischof Rudolf von Scherenberg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er verpflichtet sich daraufhin dem Stift.
Georg Büchelberger (Buchelberger) wird wegen seiner Forderung gegen Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen.