Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck) jährlich 200 Gulden der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die man ihm wegen Herrn Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) schuldet. Die Einwohner Haßfurts übergeben Graf Thomas eine Verschreibung, ihm die jährlichen 200 Gulden zuzustellen. Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese 200 Gulden wieder ab und verschreibt sie denen von Bickenbach.
Werner von Hardheim (Werner von Harthaim) will auch Rechte an der bereits erwähnten Unteren Burg Hardheim haben und wendet sich deshalb an Bischof Rudolf von Scherenberg. Er erhält von ihm die balcckspeis, d.h. Bischof Rudolf verschreibt ihm auf Lebenszeit ein Pfand auf die Festung Marienberg und dazu jährlich 100 Pfund. Seine Ehefrau erhält Zeit ihres Lebens jährlich ein Pfund. Es wurden 30 d für ein Pfund gerechnet.
Als der genannte Horneck von Hornberg () stirbt, gestattet Bischof Rudolf von Scherenberg seinem Marschall Georg von Gebsattel (Georg v Gebsatel), den Erben des Horneck 800 Gulden zu zahlen damit das Schloss Hardheim mit seinen Zu- und Einbehörungen abzulösen. Dafür verschreibt Bischof Rudolf Georg von Gebsattel das Schloss als Lehen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Bei Hardheim (Harthaim) liegt eine wüste, unbebaute Hofstatt, die zu der Unteren Burg gehört. Bischof Rudolf verleiht diese Konrad Müller (Cuntz Muller) für einen jährlichen Zins von einem tirnes und einem Fastnachtshuhn. Er befreit Konrad und seine Erben von Frondiensten, Atzung und der Vogtei.
Früher haben die Windhetzer des Bischofs, die Diener der Domherren, anderer Stifte und Klöster sowie die Würzburger Edelleute und Bürger in der Landwehr der Stadt Würzburg und etlichen angrenzenden Wäldern und Büschen Hasen und Hühner gefangen. Als aber der Weinwuchs dadurch Schaden nimmt, wird diese Praxis vom regierenden Fürsten untersagt. Bischof Rudolf von Scherenberg verkündet, dass fortan niemand mehr Hasen oder Feldhühner innerhalb der Würzburger Landwehr fangen, schießen oder hetzen solle. An dem Lentach ist es verboten, Hasen mit Garn zu fangen, hetzen und schießen ist jedoch erlaubt. Im Bilsach bei Lengfeld (Lengfeld) und im Hegholz bei Randersacker (Randersacker) ist es verboten, Feldhühner mit Hunden oder Zeug und Stricken zu fangen. Falls dies nicht eingehalten wird, muss der Wilderer für jeden Hasen 2 Gulden und ein Barchet und für jedes Huhn einen Gulden und ein Barchet zahlen.
Die Steinmühle zu Hardheim gehört zur einen Hälfte zur Unteren Burg und zur anderen Hälfte zur Oberen Burg. Sie ist mit der Zeit verfallen und liegt wüst. Georg von Gebsattel (Georg von Gebsatel) baut sie wieder auf. Da sie zur einen Hälfte zur Oberen Burg gehört, verleihen er und Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) einem Konrad Beger (Contz Beger) für einen jährlichen Zins und Gült die Mühle und geben im Mahlvorgaben. Nach dem Tod Georg von Gebsattels zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold Horneck von Hornberg (Arnold Horneck von Horenberg) 800 Gulden und Gebsattels Erben 50 Gulden und löst damit das Schloss und die Mühle wieder an das Stift Würzburg.
Wenige Jahre später erneuert Bischof Rudolf von Scherenberg diese Verordnung. Man darf keine Hasen oder Hühner in der Landwehr mit Hunden oder Greifvögeln jagen, hetzen, schießen oder mit Garnen und Stricken fangen. Ausgenommen sind davon der Eichenbusch bei Unterdürrbach (Inern Durbach) bis an den Graben dahinter, das Lintach, das Bilsacher Holz in Lengfeld (Lengfeld) und das Hegholz in Randersacker (Randersacker). Zur Strafe sollen pro Hase 2 Gulden und ein Barchet und pro Huhn ein Gulden und ein Barchet abgegeben werden. Zudem verlieren die Wilderer ihr Geschoss oder Garn.
Arnold Horneck von Hornberg (Horneck) stirbt bald nach der im vorherigen Eintrag beschriebenen Loslösung. Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf), dem Probst, Kanzler und Domherren, das dem Stift gehörende Schloss Hardheim und die Mühle für 840 Gulden von den Erben des Horneck zu kaufen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Wenige Jahre später erneuert Bischof Rudolf von Scherenberg die Verordnung. Geistliche werden mit Bann bestraft und verlieren ihr Zeug, Garn, Geschoss, Hunde und Pferde. Sie müssen außerdem 20 Gulden zahlen. Weltliche müssen ebenfalls die besagten Gegenstände abgeben und dazu 50 Gulden Strafe zahlen, davon einen Gulden und ein Barchet an die Person, die sie denunziert hat.
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft das Schloss und die Mühle zu Hardheim mit ihren Zubehörungen, Leuten und Gütern mit Wissen und Zustimmung Bischof Rudolf von Scherenbergs für 850 Gulden an Arnold Geiling (Arnolt Gailing).