Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet es dem Dechant und Kapitel des Stifts Neumünster (Neuenmunster), den Zehnt zu Poppenbach (Bopenbach) zu kaufen und zu behalten.
Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) kommen an Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden von Schwartzenbergs). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese von ihm ab und verpfändet sie an Kundigunde (Kunigunden von Schwartzenberg gebornen), der Gräfin von Nellenburg (Nellenburg), für 1400 Gulden. Sie muss dem Hochstift Würzburg jedoch jährlich 230 Gulden vom Gefälle des Amts bezahlen. Kunigunde übergibt darüber ein Revers und ein Heißbrief wird an ihre Amtsverwandten überstellt.
Rudolf von Scherenberg überlässt die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) für sechs Jahre Veit von Brende (Veiten von Brende), jeweils für 150 Gulden.
Rudolf von Scherenberg verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale an den Ritter Johann Voit (heren Hannsen voiten ritere) für sechs Jahre. Dafür muss dieser dem Stift jedes Jahr 150 Gulden bezahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) von der Gräfin Kunigunde von Nellenburg (Kunigunden Gräuin zu Nellenburg) ab. Er verpfändet diese zu den selben Bedingungen, die die Gräfin hatte, an Johann von Seckendorff (Hannsen von Seckendorf).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet einem Ritter von Lichtenstein (von Liechtenstein) 800 Gulden auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Rudolf von Scherenberg verpfändet Johann Voit (Hannsen voiten Riter) Hofstatt und Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für jährlich 80 Gulden auf Widerruf.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburg) die drei Seen um Markt Bibart (Biburt) für 1700 Gulden. Er verpfändet ihm auch das Amt Stollberg (Stolberg), davon schreibt Fries jedoch unter dem Buchstaben S. Bischof Rudolf von Scherenberg löst die drei Seen wieder an das Hochstift Würzburg ab und zahlt Georg von Babenburg 1000 Gulden in Bar aus. Die übrigen 700 Gulden überträgt er auf den Pfandschilling des Amts Stollberg.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Während seiner Lebzeit überlässt Bischof Rudolf von Scherenberg die Ziegelhütte (Ziegelhut) zu Markt Bibart (Biburt) den Bürgern der Stadt Markt Bibart.