Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Karl Truchsess von Wildberg (Carl Truchsess zu Wildberg) hatte sich im Jahr 1402 an einer Art Gemeinschaftsaktion, im Zuge derer verschiedene Adelsgeschlechter eine Geldsumme von 6766 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein leihen und dafür Geiersberg, Seßlach und Ebern als Pfand erhalten haben, mit 1000 Gulden beteiligt. Diese Summe erhält er nun von Bischof Johann von Brunn wieder zurück und muss auch die Rechte an den ihm dafür verliehenen Gütern an den Bischof wieder zurückgeben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Friedrich Stieber (Stiber) 600 Gulden auf dem Dorf Buchsulz (Buchsultz unter dem Zabelstain).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Stadt, Schloss und Amt Seßlach und Geiersberg (Stat, schloß und ambt Sesslach und Geiersberg) an Apel, Matthias und Andreas Ritter von Lichtenstein (her Apel, Riter, Mathis und Endres von Liechtenstain) für 1700 Gulden und setzt sie als Amtmänner ein. Dafür stehen ihnen jährlich 83 1/2 Gulden und sonstige Rechte eines Amtmanns zu, alle anderen Rechte verbleiben beim Stift. Die Nachtragshand nennt im Zuge dessen noch das Kloster Langheim (Langkhaim Closter).
Das Schloss Burglauer (Burcklaur) wird an die von Brunn (Brun) verpfändet, wobei sich das Hochstift ein ewiges Ablösungsrecht und das Öffnungsrecht vorbehält, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert. Diese Verschreibung wird aber nicht registriert. In der Folge übergeben die Brüder Peter und Johann von Brunn ihren Teil an Bischof Johann von Brunn, laut Fries ihr Vetter. Dieser stellt den Anteil am Schloss den Brüdern Anton und Johann von Brunn zu.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Schloss Burglauer (Burcklaur) mit allen zugehörigen Rechten für 2200 Gulden an Anton und Johann von Brunn (Brun).
Bischof Johann von Brunn sagt Johann und Peter von Brunn (Brun) schriftlich zu, dass er auf ihre oder ihrer Erben Anton und Johann Bitte das Schloss Burglauer (Burcklaur) wieder an sie verpfändet und sie gegen Bezahlung der Pfandsumme als Pfandherren einsetzt. Außerdem erhöht Bischof Johann die Pfandsumme um 400 Gulden, die er den beiden ohnehin noch schuldig ist.
Die Stiftsherren des Stifts Neumünster erwerben die Hälfte des Hofes von Johann von Wolmershausen (Hanns von Wolmershausen) in Gaurettersheim (Gairetershaim), die jährlich 17 Malter Getreide einbringen. Da Bischof Johann von Brunn Burkhard von Wolmershausen (Burcharten von Wolmershausen) 100 Gulden schildig ist, verpfändet er ihm den Hof inklusive Einkünften, bis die Schuld abbezahlt ist.
Heinrich von Seckendorf (Seckendorff), genannt Aberdar, dient Bischof Johann von Brunn über viele Jahre hinweg, unter anderem in dem Zug gegen die Hussiten und in der Auseinandersetzung mit den Städten. Da jener hierbei viele Pferde verloren hat, verpfändet ihm Bischof Johann für die geleisteten Dienste und erlittenen Schäden das Amt Bütthard (Buthert) für 1000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verleiht die Badstube von Bütthard (Buthert) als Lehen und befreit diese von Abgaben.