Der jährliche Ertrag des erblichen Sitzes in Kühndorf (Kundorf) und wie dieser vom Würzburger Domherren weitergegeben wurde ist nicht bekannt. Es ist nur bekannt, dass Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg ein Viertel des Schlosses Kühndorf besaßen. Die Hälfte dieses Viertels besaß das Hochstift bereits viele Jahre, die andere Hälfte besaß der Komtur Eberhard von Romrod (Eberharten von Rumrode).
Dietrich von Witzleben (Dietrich von Witzleuben) erhält das Küchenmeisteramt von Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Peter von Grumbach (Pettern von Grumbach) über eine Summe von 648 Gulden. Davon bezahlt er 448 Gulden bar. Er verbürgt sich für die übrigen 200 Gulden. Dem Bruder Johann von Grumbach (Hansen von Grumbach) ist das Recht vorbehalten dieses Geld einzuvordern.
Bischof Johann von Brunn (Johans von Brun) verpfändet Peter von Grumbach (pettern) und seiner Frau 30 Malter Korn, 17 Malter Hafer, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner als jährliches Gefälle (gefelle) auf sechs Höfe zu Kürnach (Curnach) für 518 Gulden als Leibgeding.
Johann von Münster (hans von munstere) bekommt das Küchenmeisteramt von Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn (Johans) verpfändet Johann Dietner (hansen dietner) und seiner Frau erneut 518 Gulden als Leibgeding.
Das besiegelte Revers Grafs Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) ist an Bischof Johann von Brunn übergeben. Dem Amtmann zu Kühndorf (Kundorff) Johann Pfeffersack (Hansen Pfeffersacken), der zuvor erst vom Bischof als solcher eingesetzt wurde, ist befohlen, den Grafen an ein Viertel des Schlosses Kühndorf kommen zu lassen.
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.
Freiherr Erkinger I. von Schwarzenberg (Erckinger von Schwartzenberg) verkauft sein Burglehen von Schloss Trimberg (Trimperg) und Schloss Kisseck (Kisecken) für 1000 Gulden an Bischof Johann von Brunn (Johannsen von Brun).
Bischof Johann von Brunn verschreibt Johann von Künsberg ( Hannsen vom Kindsbergt ) 100 Gulden für 2 Pferde, die seinem Vater im Krieg Bischof Gerhards von Schwarzburg abgegangen sind. Die entstandenen Schulden betreffen Ulrich von Kindsberg zu Warstein ( Vlriche von Kindsberg zu Werenstain ), der dann Forderungen und Fehde an Bischof Rudolf von Scherenberg vornimmt. Durch eine Zahlung in Höhe von 300 Gulden von Markgraf Albrecht von Brandenburg kommt es zu einer Einigung.