Die Zehnten des Domkapitels im Banzgau wechseln mehrmals den Pfandherren. Dompropst Anton von Rotenhan (Rotenhan) verpfändet sie Kaspar von Bibra (Bibra) für 2000 Gulden. Dessen Söhne Heinrich und Berthold verkaufen sie an Hans von Lichtenstein (Liechtenstain). Von diesem gelangen die Zehnten an Oswald von Lichtenstein. Schließlich besitzt sie der Dompropst Georg von Giech (Gich), der sie für 2000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra verpfändet. Weil die Zehnten aber mehr wert sind, verschreibt Bischof Lorenz der Dompropstei einen jährlichen Zins in Höhe von 75 Gulden auf der Würzburger Bede. Folgende Dörfer müssen diesen Zehnt leisten: Biegen am Main (Bigen; Wüstung), Stegen (Stegen; Wüstung), Manndorf (Mandorf; Wüstung), Gräfenholz (Grävenholtz), Speiersberg (Speierberg; Wüstung), Lahm (Lame), Neuses an der Eichen (Neuses), Ziegelsdorf (Zigelsdorf), Scherneck (Schernek), Buchenrod (Buchrod), Tanndorf (Tannendorf; Wüstung), Großheirath (Heurich), Rossach (Rosach), Buch am Forst (Buche), Alten- oder Neubanz (dorf Bantz), Zilgendorf (Zilchendorf), Untersiemau (Nidern Simen), Obersiemau (Obern Simen), Kösten (Costen), Unnersdorf (Untersdorf), Unterbrunn (Nidernbrun), Ebing (Ewingen) und Wohlbach (Wolbach).
Bischof Lorenz von Bibra erlässt ein Gebot, welches das Bauwesen in der Stadt Würzburg (stat Wirtzburg) regelt. Bestimmungen werden bezüglich der ordentlichen Bauten, der unbefugten Bauten (unbew) und solcher Bauten, welche die Grundstücksgrenze überschreiten (uberbewe), getroffen.
Das Dorf Oberbalbach (Oberbalbach) entrichtet jährlich 16 Malter Hafer in die bischöfliche Kellerei zu Röttingen (Rotingen). Dies geht aus einer Quittung (Quietantz) hervor, die Bischof Lorenz von Bibra Philipp von Seinsheim (Saunshaim) gibt.
Der Banzer (Bantz) Abt Heinrich Groß von Trockau übergibt den Gemeinen Pfennig seiner Leibeigenen (armen leut) dem Würzburger Bischof und unterstellt sich in diesen Angelegenheiten dem Hochstift Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra schließt einen Vergleich zwischen Hans Bär (Ber) und Hans Zollner (Zolner). Im folgenden Jahr wird ein neuer Vertrag vereinbart, da Hans Bär vorgibt, Hans Zollner hätte gegen die bestehende Einigung verstoßen. Später wird erneut ein Vertrag geschlossen.
Zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Melchior Sutzel von Mergentheim (Sutzel von Mergethaim) ereignet sich ein Streit um Besitztümer in Unterbalbach (Unterbalbach). Dabei handelt es sich um einen Garten, die Gräben um das Schloss, den Vorhof, 15 Gerten Holz und eine Mühle. Diese Irrung wird von Pfalzgraf Philipp geschlichtet.
Die Reichstände bewilligen, König Maximilian bei seinem Romzug zu unterstützen (hilf zu roß vnd fues). Bischof Lorenz von Bibra leistet seinen Anteil und schreibt an den Abt von Kloster Banz (Bantz), Johann III. Schütz von Hagenbach, dass er einen Reiswagen stellen müsse. Auf Bitte des Abtes und dessen Hinweis auf die schwere Feuersbrunst des Jahres 1505 sieht der Bischof in diesem Fall von der Aufforderung ab.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet den Untertanen des Hochstifts, ein Barett als Kopfbedeckung oder gefilzte Keidung (gefilzte hembder und brusttucher) zu tragen.
Bischof Lorenz von Bibra verleiht das Recht, Bergwerke in Aschach und Aschberg (Aschberg, Ascha im Saltzforst) zu betreiben, an Hans Pfannenstil (Pfannenstill), Hans Gemel aus Königshofen (Gemel von Konigshoven), Stefan Waldsachsen (Waldsachsen) und Klaus Ratgeb (Ratgeb).
Den Steinbruch (Berckwerk) bei Bundorf (Bunddorf) vergibt Bischof Lorenz von Bibra als Lehen an Klaus Schlot (Schlot) und Johann Schlerer (Slerer).