Herzog Otto VIII. von Meranien (Meran Hertzog Ot von Meran), der seinen Sitz in Lichtenberg (Liechtenberg) hat, verhindert, dass Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Hochstift der Zehnt von Medlitz (Medlitz) und der Wildbann zukommen. Das verärgert den Bischof und er nimmt Gefangene vom Herzog. Daraufhin fällt Herzog Otto in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Eberen) ein und schadet somit dem Hochstift. Bischof Heinrich I. von Bilversheim versöhnt die beiden Parteien. Herzog Otto VIII. von Meranien zahlt Bischof Hermann von Lobdeburg 150 Mark Silber für die Schäden und die Gefangenen beider Seiten werden freigelassen. Zudem muss der Herzog dem Bischof Zehnt und Wildbann unangefochten überlassen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schließt mit Hermann, Berthold und Friedrich von Henneberg-Aschach (Herman, Bertholden und Fridrichen Hennenberg) zu Münnerstadt (Münrichstat) einen Burgfrieden. Diesen muss von nun an ein jeder angehender Graf geloben und schwören.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) 2000 Gulden auf das Ungeld und Hubgeld zu Mellrichstadt (Melrichstat). Sein erkauftes Recht und die Gerechtigkeiten verkauft Karl von Bastheim an Graf Georg von Henneberg (Graue Georgen von Henneberg) auf Widerlösung für 1200 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg erwirkt später eine Auslösung des Pfands und verträgt sich der Umstände halber mit Karl von Bastheim und seinen Söhnen.
Johann Motsiedler (Hanns Motsidler) ist aufgrund etlicher Forderungen der Feind Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg. Der Rat zu Nürnberg (Nurenberg) verträgt die beiden 1447. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg soll Johann für seine Forderungen 300 Gulden zahlen. Johann quittiert ein Jahr später den Erhalt von 200 Gulden. Die restlichen 100 Gulden werden ihm später auch bezahlt.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg) einigen sich auf einen Eid, den der Rat und die Schöffen von Münnerstadt leisten sollen.
Johann und Klaus Meuschel (Hanns vnd Claus die Meuschel) streiten sich wegen eines Ackers bei Unterbalbach (vnderbalbach). Durch Bischof Lorenz von Bibra und seine Räte vertragen sich beide wieder.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit zwischen Bernhard Mooreisen (Bernhart Moreisen) und der Familie Heusinger aus Stadtlauringen (Heusinger zu Statlauringen).
Der Einigung zwischen Bischof Konrad von Bibra und Grafen Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) über den Zehnt von Mellrichstadt (Melrichstat), ist ein Vergleich angehängt, wie der Zehnt verteilt werden soll.
Wolf Müller, ein Einwohner von Iphofen (Wolf Muller zu Iphouen), ist ein Wiedertäufer und wendet sich vom Hochstift Würzburg ab. Auf Fürbitte und Widerrufung wird er begnadigt und wieder aufgenommen.
Die Einwohner von Mulfingen (Mulfingen) streiten sich mit den Bürgern zu Jagstberg (Jagsperg) wegen des Viehtriebs, des Ackers bei Otenhag (Otenhag) und eines Steigs. Sie werden durch Bischof Konrad von Thüngen vertragen.