Es soll kostbare Kleidung, prächtiger Schmuck und Tagleistung der Frauen, Schwestern und Töchter der Ritterschaft bedacht werden.
Bauern sollen keine anderen Kleider als die inländischer Tuchmacher tragen.
Die Ritterschaft anwortet auf die Rückmeldung der kaiserlichen Gesandten. Sie haben mitbekommen, dass der Kaiser eine Ordnung für Recht und Frieden im Frankenland vornehmen möchte. Dabei möchte ihm die Ritterschaft behilflich sein. Wie dies ablaufen soll, wird in einer eintägigen Verhandlung geklärt und Mittel und Wege der Umsetzung werden vorgeschlagen.
Etliche aus dem Ritterkanton Baunach (Baunach) setzten einen Vertrag auf. Dieser liegt in gedruckter Form im Büschel Ritterschaft. Der Vertrag schreibt vor, wie sich bei Erhalt adelicher Namen, Abstellung übermäßg teurer Kleidung, Rüstungen, Hofart und Trinken zu verhalten ist. Ebenso bei Fällen von Schuldverhältnissen, Unkosten in Häusern, Gotteslästerung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Vereinbarungen, Raub und weitere nicht ehrbare Taten, dem Verstoß gegen das Verbot unehrbarer Taten, Beantragung von Amtsleuten sowie Keller und Diener, Vergewaltigung, Hilfe bei Beschwerden und den Ordnungen des Hauptmanns.
Im Büschel Ritterschaft findet sich zum Jahr 1517 nichts außer einem am vorherigen Sonntag geschlossenen Vertrag, den Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft zu Franken aufrichten. Dieser Vertrag beinhaltet: Die Beleidigung von Ehre und Glimpf eines anderen; Schmähreden; Kleidung, teures Essen und Trinken in Häusern, Zutrinken, Gotteslästerung und das Vertragen bei nachbarlichen Streitigkeiten; Die Austragung von Ehre, Lehen und Erbschaften; Das Abziehen von Dienstknechten, Beherbergen von Feinden, Raub und ungebührliche Taten; Alte Verträge und die Reformation der Ordnung zu Hauptleuten und Räten; Gefangene und dergleichen betreffend.
Die Ritterschaft schreibt gemeinsam an Bischof Konrad von Thüngen, dass sie erfahren haben, wie der Schwäbische Bund mit einem Heer in Franken (Francken) einmarschiert und dabei auch Landstriche der fränkischen Ritterschaft und der fränkischen Fürsten, denen die Ritterschaft als Amts- und Lehnsmänner dienen, passieren. Die Ritterschaft bittet den Bischof, den Ständen des Bunds zu schreiben und sie von ihrem Ausziehen abzuhalten, da dieses gegen die Ordnung des Heiligen Römischen Reichs verstößt. Das Vorrücken des Heeres wird jedoch nicht aufgehalten und es kommt zu gewaltsamen Übergriffen und Beschädigungen, weshalb die Geschädigten um Hilfe ersuchen müssen.
4. Etliche vom Adel setzen sich über Ordnungen und Gebote, ihre Güter betreffend, im Hochstift Bamberg hinweg.
Der Kaiser ersucht Bischof Konrad von Thüngen mehrmals dem Schwäbischen Bund beizutreten. Den Bischof kann einen Beitritt nicht umgehen. Dies ist zum Besten für Land und Leute, da der Schwäbische Bund der Reichsordnung und dem Landfrieden unterworfen ist, weshalb er nicht gegen die fränkische Ritterschaft vorgehen kann.
Die Ritterschaft bittet Bischof Konrad von Thüngen darum, den Heereszug des Schwäbischen Bundes durch Franken abzuwenden. Er soll die Verantwortlichen nach der Ordnung des Heiligen Reiches und des Landfriedens oder als einer der Fränkischen Fürsten mitsamt seinem Domkapitel zur Rechenschaft ziehen. Die Beteiligten an diesem Heereszug sollen von ihren jeweiligen Fürsten bestraft werden. Sollte sich um diese Sache nicht gekümmert werden, muss die Ritterschaft sich Hilfe an anderer Stelle suchen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.