Kraft von Hohenlohe verkauft Bischof Otto von Wolfskeel (Wolfskel) eine Weingült von zwei Fuder, 24 Morgen Wiese sowie weitere Nutzungsrechte unter anderem auf Höfen, Häusern, Hofstätten, Weingärten und Zehnten sowie das Recht (freihait) an zwei Höfen in und bei Winterhausen (Winterahausen) samt Bewohnern, Nutzungen, Gefällen und Rechten. Zum Zeitpunkt des Eintrags sind diese Güter allerdings nicht mehr im Besitz des Hochstifts.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gerhard von Schwarzburg übergibt Gerlach Wegman (Gerlach Wegman), Bürger zu Heidingsfeld, und seinen Erben den Hof des Hochstifts in Heidingsfeld (Haidingsueld), der "in der Kemnate" genannt wird, für einen jählichen Zinssatz von einem Gulden. Im Gegenzug dafür sind sie für die Einsammlung und Lagerung des Gültweins zuständig.
Bischof Johann von Brunn erteilt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsueld) die Erlaubnis, dass sie die sechs Fuder Welwein, die sie eigentlich abgeben müssen, behalten dürfen.
Bischof Johann von Brunn schuldet der Ehefrau Heinrichs von Sickingen, Elisabeth (Elsen Hainrichen von Sickingen Hausfrawen), 319 Gulden. Dafür verpfändet er ihr den Weinzehnt in Goßmannsdorf bei Ochsenfurt (Gosmansdorff vnter Ochsenfurt), der der Domprobstei gehört, sich aber zu der Zeit unter der Verfügung des Bischofs befindet. Er kommt mit ihr überein, dass sie den Zehnt zunächst nicht einziehen möge, sondern dass die 319 Gulden auf die Pfandsumme auf Amt, Stadt und Burg Röttingen geschlagen werde und nicht eher abgelöst werde, als das ganze Amt. Darin willigen Domprobst und Domkapitel ein.
Die Hübner von Heidingsfeld (Haidingsueld) müssen jährlich 6 Fuder Wein an das Stift Würzburg abgeben. Diese Abgabe ist an Dietrich Zobel (dietrich Zobel) für 500 Gulden verpfändet gewesen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg leiht sich 1600 Gulden von Deutschmeister Jodokus von Venningen (Jobst von Vaingen) und löst damit die 500 Gulden bei Dietrich Zobel ab. Den Rest wendet er dem Stift Würzburg zu. Dafür erhält der Deutsche Orden die Abgaben von 6 Fuder Welwein für 24 Jahre.
Auf die 500 Gulden Pfandsumme, für die Bischof Johann von Brunn Konrad von Bebenburg verschieden Gülten in Untereisenheim verschrieb, schlägt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg weitere 532 Gulden auf.
Karl von Kronberg (Cronberg) fordert von Bischof Lorenz von Bibra zwei Fuder Wein, die ihm seiner Meinung nach jährlich in Karlstadt (Carlstat) zustehen. Als diese ihm verweigert werden, beginnt er eine Fehde gegen das Hochstift, welche aber durch Graf Eberhard von Königstein beigelegt wird.
Bischof Melchior leiht den Goßmannsdörfern 380 Gulden für jährlich Zinsen von 19 Gulden. Die Schulden müssen bis zu keinem bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden und sie können entweder vollständig oder mit 50 Gulden teilweise zusammen mit den Zinsen ausgelöst werden, damit die Goßmannsdörfer die Abgabe des Welweins an Sylvester von Rosenau (Syluester von Rosenaw) auslösen können.
Erhard Schmidt (Erhard Schmid), Matthias Bibra (Matthis Bibra), Klaus Helmrich (Claus Helmrich), Johann Kork (Hans Kork), Matthias Hein (Matthis Hain) und Johann Hastall (Hans Hastall) aus Goßmannsdorf (Gossmansdorff) sowie Valentin Schott (Valtin Schott) aus Eichelsdorf (Aigelsdorff) verpflichten sich gegenüber Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt die Abgabe des Welweins auszulösen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt den Mageburger Erzbischof Johann Albrecht und den Eichstätter Bischof Moritz von Hutten. Eichstätt (Eystet) oder einer seiner Domprobste soll dem Erzbischof für die Domprobstei zu Würzburg bis zu dessen Tod jährlich 600 Gulden und vier Fuder Legwein geben. Die reduction der päpstlichen Zahlungsanweisung auf Kosten des Erzbischofs und die ausstehenden 5000 Gulden Pension sollen in monatlichen Raten abbezahlt werden.