29. Es wird darum gebeten, die Pfarrei von Trappstadt (Trapstat) nicht mit einer anderen zu verbinden.
Zusätzlich zu den Beschwerden wird ein weiterer Zettel übergeben, der etliche spezielle Personen betrifft. Außedem werden weitere Begebenheiten aufgezählt: Johann Truchsess (Hans Truchsessen) gegen Otto von Milz (otten von Miltz); der Weinausschank auf Lehen des Adels; Stadtgeld und das Angießen der Maß; Schutz und Schirm soll den Hintersassen des Adels versagt werden; etliche vom Adel wird Unrecht getan, wenn sie eine Bewilligung für ihre Töchter erlangen möchten. Wird die festgelegte Summe abgelöst, so soll sie dem Hochstift zu Lehen gemacht werden; Philipp Schweigerer (philips Schwegerer) beklagt sich bezüglich des Schaftriebs über einen von Steinfeld (vom Steinfelt).
Es ist ein weiterer Zettel beigefügt, der einen Ratschlag Philipps von Herbilstadt (philipsen von Herbilstat) an Grafen, Herren und Ritterschaft beinhaltet. Dieser wird an den Bischof und das Domkapitel übergeben. Der Ratschlag betrifft den geistlichen Stand und Testamente der Geistlichen.
Die gemeine Ritterschaft übergibt etliche Beschwerden. Jeder Fürst sei in seinem Eid gebunden, niemandem vom Adel verfallene Lehen über einem Wert von 200 Gulden als Gnadenlehen zu verleihen. Heimgefallene Lehen von verstorbenen Adligen sollen vom Bischof nicht an den Adel verliehen werden, ohne die Bewilligung der Domherren. Dies führt bei der Ritterschaft zu Problemen, die sie zuvor beim Bischof bereits mehrfach angesprochen hat. Dies wurde von den Kurfürsten und anderen Hochstiften auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen. Die Ritterschaft bittet darum, ihren Bischof von diesem Eid zu befreien.
Angelegenheiten der freien Lehen der Ritterschaft, die sie vom Reich oder von Anderen zu Lehen haben, werden vor dem Landgericht verhandelt. Wenn die Ritterschaft um Weisung bittet, kommen die Landgerichte dem jedoch nicht nach, wodurch ihre Lehenspflicht leidet. Die Ritterschaft beruft sich auf Althergekommenes.
Kaufen Adlige von Geistlichen, Bürgern oder Bauern Güter ab, werden diese als Bürgerlehen versteuert und der Bischof möchte diese nicht wieder als freie Ritterlehen verleihen. Es wird eine neue Steuer für Güter erhoben, die vom Adel an Geistliche, Bürger oder Bauern verkauft werden und die zuvor nicht versteuert oder als freie Ritterlehen geliehen waren. Darüber beschwert sich die Ritterschaft, da dadurch über lange Zeit alle Ritterlehen versteuert würden und die vom Adel dadurch dem Bischof und dem Hochstift weniger dienen könnten.
Auf die freien Mannlehen der Ritterschaft wird eine Steuer und Bede gesetzt. Sie bitten darum, dies abzustellen, da sie es finanziell nicht stemmen können. Sie berufen sich wieder auf Althergekommenes.
Möchten Personen aus der Ritterschaft in den Städten der Fürsten etwas kaufen oder verkaufen, so werden sie dazu gezwungen, Zoll zu bezahlen.
Die Ritterschaft möchte, dass sich der Bischof ohne deren Zustimmen nicht mit anderen Reichsstädten verbündet, da sie diejenigen sind, die das Hochstift mit Leib und Gütern verteidigen. Da einige aus der Ritterschaft auch mit anderen Fürsten verwandt sind, würde es zu Interessenskonflikten kommen. Sollte der Bischof die Prälaten, Ritterschaft und Bürger doch dazu auffordern, soll dies mit dem Rat verhandelt werden.
Die Untertanen der Ritterschaft werden teilweise für Dinge vor geistliche Gerichte geladen, die dort nicht hingehören, wodurch sie von anderen Arbeiten abgehalten werden. Außerdem verlangen die Prokuratoren Sold. Sie bitten darum, sich an die ausgegangene Reformation zu halten.