Fries verweist darauf, unter Markt nach Einträgen zum Thema Jahrmarkt zu suchen.
Gewöhnlich wird der Markt oder die Messe nicht in der Stadt Würzburg, sondern außerhalb der Stadt am Main betrieben. Ebenso ist es im Jahr 1189. Die Kaufleute, die mit ihrer Ware und Kaufmannschaft die Würzburger Messe besuchen, beklagen sich bei Bischof Gottfried I. von Spitzenberg, dass ihnen die Verkaufsstände von den Bürgern eingezogen und verbaut werden. Die Kaufleute bitten den Bischof gnädig darum, dies abzuschaffen und die Verkaufsstände nicht verkommen zu lassen. Also nimmt Bischof Gottfried von den Kaufleuten 110 Mark Silber, schafft die neuerrichteten Bauten weg und gibt ihnen die Freiheit, dass dort nichts mehr gebaut wird. Er genehmigt ihnen außerdem, dass sie am Main solange Zoll fordern und einnehmen dürfen, bis sie ihre 110 Mark Silber wieder eingenommen haben, jedoch nicht länger. Danach soll kein Zoll mehr verlangt werden.
Dass die Kaufleute und Krämer mit der Zeit mit ihren Kramläden und Buden vom Main in die Stadt gezogen sind, liegt am Anstieg des Mains, der von Zeit zu Zeit mehr Wasser führt.
Bischof Hermann von Lobdeburg fängt an die Allerheiligenmesse zu halten. Dieses wird ihm von König Heinrich VI. bestätigt. Der König will und gebietet, dass jeder, der diese Messe besucht, freies Geleit erhält und unter dem Schutz des Reiches für die Zu- und Abreise steht, so als ob er die Frankfurter Messe besuchen würde.
Dieselbe Freiheit wie Kaiser Friedrich II., nämlich die Marktfreiheit der weltlichen und geistlichen Fürsten, gibt sein Sohn König Heinrich [VII.] 1231, ein Jahr vor ihm.
Als Kaiser Friedrich III. während seiner Regierung einmal nicht im Reich ist, nehmen seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute viele Neuerungen im Reich vor. Sie geben den Reichsstädten, in denen sie wohnen, neue Märkte und zwingen die Händler dazu, die alten Märkte und Messen zu verlassen und auf die neuen zu ziehen. Dadurch beschneiden sie die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Marktfreiheiten und ihren Rechten, weshalb sie dem Kaiser schreiben und ihn bitten, dies zu beenden. Dies tut der Kaiser und gibt ihnen einen Brief und ein Siegel, dass die neuen Märkte oder Messen den Alten keine Nachteile bringen und niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen wird, diese zu besuchen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gibt den Bürgern von Mellrichstadt (Melrichstat) eine schriftliche Freiheit darüber, dass sie jedes Jahr am Lorenz Tag sowie einen Tag davor und danach einen freien Jahrmarkt abhalten dürfen.
Bischof Johann von Brunn gibt die Erlaubnis zu einem jährlichen freien Markt am Tag vor und nach Exaltationis Crucis (14. September) in Mellrichstadt.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung, die besagt, dass von den Webern und Händlern zu den beiden Messen Killiani und Allerheiligen Marktgeld oder Stadtgeld zu zahlen ist.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung, in der geregelt ist, wie die Messe im Hochstift Würzburg unter den Toren, auf der Brücke und anderswo gehandhabt wird, wenn sich das Hochstift Würzburg in Feindschaft oder Fehde befindet.