Für den Weinzehnt von Iphofen (Iphouen) fallen 24 Fuder, 24 Eimer und 24 Maß an. Der Bischof von Würzburg erhält davon 17 Fuder, 17 Eimer und 17 Maß, die von Vestenberg 2 Fuder, 2 Eimer und 2 Maß. Auch Ambrosius und Sebastian Geyer (Ambrosi vnd Bastian Geierr) erhalten 2 Fuder, 2 Eimer und 2 Maß Wein, ebenso wie der Abt und Konvent zu Castell in der Oberpfalz 3 Fuder, 3 Eimer und 3 Maß erhalten. Am Getreidezehnt fallen 24 Malter und 24 Metzen an. Das Stift erhält 20 Malter und 20 Metzen, die von Vestenberg 2 Malter und 2 Metzen und die Geyer 2 Malter und 2 Metzen.
Die Grafen von Öttingen besitzen einen Zehnt in der Mark Iphofen (Jphouen) und eine Behausung in der Stadt. Graf Ulrich von Öttingen (Graue Vlrich von Otingen) verkauft den Zehnt und die Behausung an den Abt Sewald (abbt Sewald) des Ägidienklosters zu Nürnberg (Nurenberg) und seinen Konvent. Der Kaufbrief wurde in Würzburg (W) vor dem Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Die beiden Schwager Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg (bede schwagere) tragen auch einen Zehnt zu Einersheim (ainershainh) als Lehen vom Stift Würzburg. Sie übergeben auch diesen Zehnt für 2000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Johann von Vestenberg zu Schlüsselfeld (Hanns von vestestenberg zu Sluesselueld) verkauft seinen Teil an dem Zehnt zu Iphofen (Jphouen) für 200 Gulden an das Stift Würzburg.
Konrad von Vestenberg zu Breitenlohe (Contz von vestenberg zu Braitenlohe) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg für 200 Gulden seinen Teil am Wein- und Getreidezehnt zu Iphofen (Iphouen), nämlich ein Zwölftel am Drittel des Getreidezehnts und ein Zwölftel am Weinzehnt mitsamt ihren Zu- und Einbehörungen.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg (Nurenberg) bitten in der Folge mehrfach darum, den Zehnt, Hof und die Gefälle ihrem Spital zu überlassen und bringen auch Fürschriften des Papstes, Kaisers und Königs. Fries verweist für die Gründe, warum sie die Güter nicht erhielten, auf Quellen.
Kaspar von Vestenberg zu Rosenberg und Rugland (Caspar von Vestenberg zu Rugling) verkauft Bischof Konrad von Thüngen für 150 Gulden zwei Drittel des Zwölftels des Wein- und Getreidezehnts zu Iphofen (Iphouen) auf Wiederlösung. Die Wiederlösung soll auf Cathedra Petri erfolgen, muss aber ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Fries bemerkt noch folgendes: Wenn man diese zwei Drittel zu dem Drittel des Leonhard von Vestenberg (Linhart von Vestenberg) rechnet, ergeben diese drei Drittel ein Zwölftel am Wein- und Getreidezehnt, das sind 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn. Daraus schließt er, dass Johann von Vestenberg zu Schlüsselfelds (Hanns von Vestenberg zu Slusselueld) und Konrad von Vestenberg zu Breitenlohes (Contz von Vestenberg zu Braitenlohe) Anteile am Zehnt von Iphofen 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn betragen haben müssen.
In der folgenden Zeit verschlechtert sich allerdings die wirtschaftliche Lage der Stadt Iphofen (Iphouen). Bischof Konrad von Thüngen lässt der Bürgerschaft 1000 Gulden Schulden nach und bewilligt ihnen, dass sie 15 Jahre lang nicht mehr als 600 Gulden Bede zahlen müssen. Er gibt ihnen außerdem eine neue Ordnung.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt der Bürgerschaft der Stadt Iphofen (Iphouen), etliche Plätze in ihren Gehölzen in eine Wiesenwirtschaft umzuwandeln. Bürger, die ein Gebäude neu errichten, müssen darauf keinen Zehnt zahlen.