Der Würzburger Dompropst gibt dem Bischof jeden Herbst einen Fuder Wein und erhält im Gegenzug 14 Fuder raitelholtz und Christ brant aus dem Gramschatzer Wald (Cramschnit).
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt mit Bewilligung der Prälaten, Geistlichkeit, Grafen, Herren und Ritter eine fünfjährige Datz.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung wird der Dompfarrei vier Pfund auf dem Paternoster-Haus an der Greden verschrieben (paternosterin haus an der Greden).
Bischof Johann von Brunn erhebt eine Sondersteuer von den Einwohnern Würzburgs, Ochsenfurts und Karlstadts. Geistliche Personen sollen ein Viertel, weltliche Personen ein Zehntel ihres Einkommens abgeben, bis 50000 Gulden erreicht sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Markgraf Friedrich verträgt Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel folgendermaßen: Das Domkapitel und alle anderen Geistlichen des Hochstifts mit Ausnahme des Frankenbergs (Frankenberg) sollen für drei Jahre ein Viertel, die restliche Bevölkerung ein Zehntel ihres Einkommens abgeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt mit Bewilligung der Geistlichkeit, Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Hochstifts die sogenannte Klauensteuer (auf Pferde, Kühe, Ziegen, Schweine und Schafe), um das Land zu befrieden und zu verteidigen.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt seinem Kanzler Friedrich Schultheiß (Schultais) ein jährliches Leibgeding von 50 Gulden in Dettelbach (Detelbach).
Bischof Rudolf von Scherenberg verträgt Bürgermeister und Rat von Dettelbach (Detelbach) mit Michael Crontal (Crontal) und Andreas Korner (Korner). Mit ersterem gab es wegen Steuern und der Badstube, mit letzterem wegen der Schmiede Streitigkeiten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt den Mageburger Erzbischof Johann Albrecht und den Eichstätter Bischof Moritz von Hutten. Eichstätt (Eystet) oder einer seiner Domprobste soll dem Erzbischof für die Domprobstei zu Würzburg bis zu dessen Tod jährlich 600 Gulden und vier Fuder Legwein geben. Die reduction der päpstlichen Zahlungsanweisung auf Kosten des Erzbischofs und die ausstehenden 5000 Gulden Pension sollen in monatlichen Raten abbezahlt werden.