Die vom Adel befinden es für gut und nützlich, dass sich der Bischof, das Domkapitel und das Domstift mit ihnen durch einen Austrag einigen möchten. Bei dieser Einigung geht es darum, wie mit Irrungen zwischen den Beteiligten umzugehen ist und wie Bestrafungen aussehen sollen. Nimmt die Ritterschaft die Einigung nicht an, so bietet sie dem Bischof weder Rat, Hilfe noch Beistand. Gelobt der Bischof nicht, die Einigung einzuhalten, steht die Ritterschaft ihren Freunden bei, damit es zu einem Austrag kommt. Dadurch würden viele Auseinandersetztungen und Kriege verhindert.
Möchte einer vom Adel seiner Frau oder Tochter sein Lehen vermachen oder verpfänden, so wird ihm von der Kanzlei nur einen Bekennung von ein Halb oder ein Drittel des Werts auf sein Lehen getan. Dafür verlangt die Kanzlei von Hundert Gulden Einen.
Vogelherde und Güter des Adels werden aufgegeben. Dies geschieht gegen ihren Willen und althergekommenes Recht.
Möchte ein Adliger etwas in der Stadt tun und dafür Geleit ersuchen, so wird ihm dies nicht gestattet, wenn er sich gegenüber einem Domherrn aufrührerisch oder ungehorsam verhalten hat. Die Verweigerung des Geleits geht dabei vom Domherrn aus. Keiner der Prokuratoren wagt es, in diesem Punkt dem Domherrn zu widersprechen.
Wenn ein Lehen des Adels an das Hochstift heimfällt, soll dieses auch wieder an den weltlichen Adel verliehen werden. Sonst bleibt der Adel mit der Zeit nichts mehr.
Die Ritterschaft wird aus Klöstern ausgeschlossen, obwohl diese von und für Adlige gestiftet wurden.
Wenn sich ein Adliger rechtlich für die Leute seines Landesfürsten oder den Bischof einsetzt, soll er dabei unterstützt und geschützt werden.
Adlige sollen weder den Fürsten noch anderen geistlichen Personen etwas verkaufen.
Kein Adliger soll einem Geistlichen mehr als 200 Gulden für sein Seelenheil geben.
Der Ritter Adam von Schaumberg (adam von Schaumberg) antwortet auf die Werbung des Bischofs und sagt, dass die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg diese vernommen haben und sich dafür bedanken. Die Werbung wird positiv aufgenommen und die angesprochenen Personen erklären sich damit einverstanden, mit dem Hochstift zusammenzuarbeiten und bei ihren althergekommenen Vereinbarungen zu bleiben. Sie wollen nichts unternehmen, dass dem Hochstift nachteilig ist und den nicht anwesenden Grafen und anderen Adeligen die Werbung weiterleiten und sich mit diesen beraten. Ein weiterer Rittertag wird für den Tag Exaudi zu Schweinfurt (Schweinfurt) festgelegt.