Bischof Heinrich II. gibt dem Propst und Konvent des Stifts Haug das Privileg, dass jedem verstorbenen Chorherren seine Pfründe ein Jahr lang weiter ausgezahlt werden sollen, damit seine Träuhänder seine nachgelassenen Schulden bezahlen können.
Bischof Johann von Grumbach gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) einen weiteren ewigen Jahrmarkt. Er soll wie die anderen Jahrmärkte am Sonntag vor Nicolai gehalten werden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erlaubt den Bürgern von Haßfurt (Hasfurt), auf der Brücke über den Main einen Zoll zu nehmen und damit die Brücke instand zu halten. Diese Zollfreiheit wird ihnen durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bestätigt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bestätigt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurth) eine Freiheit, die sie von Bischof Gerhard von Schwarzburg empfangen haben. Sie besagt, dass die Haßfurter als Zoll von jedem Floß Tannenholz 4 Hölzer für einen Prunkbau nehmen dürfen.
Bischof Johann von Egloffstein gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) zwei ewige Jahrmärkte. Er freit sie dergestalt, dass alle Kaufleute, Kaufmannsschätze und Güter, die dort hin kommen, vier Tage danach und acht Tage vor und nach Lichtmess Fried und Geleit haben.
Bischof Johann von Brunn freit der Pfarre zu Haßfurt (Hasfurt) eine Hofstatt zu einer Behausung.
Bischof Johann von Brunn erreicht bei dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde Haßfurt (Hasfurt), dass diese ihm jedes Jahr 500 Gulden auszahlen. Davon gehen 200 Gulden an Friedrich Hund (Fritz Hund), den Münzmeister zu Bamberg (Bamberg) und die übrigen 300 Gulden an den Bischof selbst. Dafür überreicht er ihnen ein Privileg, dass er sie in der Zukunft nicht mit weiteren Abgaben belasten wird, bis ihnen die 200 Gulden vom Münzmeister wieder abgelöst wurden.
Bischof Johann von Brunn erteilt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurt) die Freiheit, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie unter Schutz und Schirm zu stellen. Sie dürfen ebenfalls jährliche Zinsen von ihnen nehmen. Das Domkapitel bewilligt die Freiheit einige Jahre später.
Bischof Johann von Brunn freit die Bürger von Haßfurt (Hasfurt) vor dem Landgericht des Herzogtum Frankens.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.