Die Meister des Kesslerhandwerks in Franken haben ihre eigene Ordnung, ihr eigenes Abstammungs- und Gewohnheitsrecht sowie Freiheiten, Rechte und ein Gericht. Nach diesen Grundsätzen üben sie ihre Arbeit aus. Sie kommen alle Jahre einmal in Würzburg vor ihrem Richter oder Schultheiß zusammen. Dieser hält Verhandlungen ab, bei denen er Verstöße ahndet, Forderungen entgegennimmt und Streitigkeiten untereinander austragen lässt. Der Schultheiß bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Pfalzgrafen der Pfalzgrafschaft bei Rhein als Lehen. Der Pfalzgraf wiederum bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Heiligen Römischen Reich als Lehen.
Kürnach ist ein Dorf, das zur bischöflichen Hofkammer gehört. Graf Wichbald (Wichbalten) gibt einige Nutzungsrechte und Gefälle mit der Bewilligung Kaiser Ludwig des Frommen im Tausch an das Hochstift Würzburg.
Es ist möglich, dass die Grafen von Henneberg von König Heinrich VII. ein Erbe erhalten, welches sie in ein fürstliches Amt erhebt und das Mühlrecht auf einem Gut in Münnerstadt (munrichstat) beinhaltet. Dieses nehmen die Grafen von Henneberg nicht an. Deshalb fällt das halbe Küchenmeisteramt zunächst an die Grafen von Württemberg und später an das Hochstift Würzburg.
Bischof Otto von Wolfskeel und Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) vereinbaren ein Tauschgeschäft. Der Bischof gibt Gottfried und seinen Erben Burg und Stadt Möckmühl (Mecklmuln) mitsamt allen Zugehörungen zu Mannlehen. Im Gegenzug erhält der Bischof von Gottfried von Hohenlohe und seiner Frau Elisabeth (Elisabet) ihren Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit Bewilligung von Kraft von Hohenlohe (heren Crafften), der Bruder von Gottfried, und dessen Sohn Kraft von Hohenlohe (heren Crafften desselben sones). Die Herren von Hohenlohe hatten diese Teile vom Reich als Lehen. Diese Teile gehen nun vom Reich als Lehen an das Hochstift Würzburg. Die entsprechende Urkunde wird von Gottfried von Hohenlohe, seiner Frau, seinem Bruder und dessen Sohn besiegelt.
König Ferdinand fordert durch eine Schrift, dass diejenigen, die aus dem Reich gezogen sind, um sich gegen das Reich anwerben zu lassen, wieder zurückkehren sollen.
Kaiser Karl V. stellt dem Hochstift Würzburg auf ewige Zeit ein Privileg über Schutz und Schirm der Kirchen und Klöster aus.
Im Jahr 1534 erlässt Kaiser Karl V. ein offenes Mandat, in dem er festlegt, dass im Sinne des Landfriedens niemand gegen die kaiserliche Autorität und genauso gegen die Autorität des kaiserlichen Bruders König Ferdinand oder ein Mitglied des Reiches ziehen oder sich anwerben lassen darf. Ein solches Mandat verkündet auch Bischof Konrad von Thüngen erneut im Hochstift.
Sowohl König Ferdinand als auch Bischof Konrad von Thüngen erneuern und veröffentlichen das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.
Bischof Konrad von Bibra erneuert das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.
Matthias Kolm (Martheissen kolm) aus Würzburg ist ein kaiserlicher Proviseur, der auf kaiserlichen Befehl im Kloster Zell und im Hochstift einige Zeit lang eingesetzt ist.