Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
In Murrhardt (Murrhart) liegt ein Benediktinerkloster, zwei Meilen hinter der Stadt Schwäbisch Hall (Hall am Kocher) innerhalb der Grenzen von Franken und Schwaben gelegen. Dort versammelt der Heiligen Bonifatius (S Bonifacico), der erste Erzbischof zu Mainz, etliche andächtige Brüder und baut ihnen Zellen, in denen sie von der Welt abgeschieden sind und dem allmächtigen Gott ungehindert dienen können. Pippin der Jüngere (Witwin, sunst pipin genant), ein König der Franken, befiehlt dem Heiligen Burkhard, dem ersten Bischof von Würzburg, diese Mönche und Zellen in klösterliche Zucht zu verwalten. Dies geschieht jedoch, bevor er Bischof ist. Diesen Befehl übergibt später sein Sohn, Karl der Große im ersten Jahr seiner Regierung, als Burkhard Bischof von Würzburg ist.
König Karlmann (Carlman), der Bruder Kaiser Karls des Großen (Carls des erstn vnd grossen), übereignet dem Hochstift Würzburg die Pfarrei Neresheim (Nerishaim sunst auch Neristain im Ries). Das bestätigen Kaiser Karl der Große und sein Sohn Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der gütig).
König Arnulf (Kunig Arnulf) bestätigt die Übereignung der Pfarrei Neresheim an das Hochstift Würzburg.
Das Privileg, das Kaiser Karl der Große an den Bischof von Würzburg bezüglich der Verwaltung einiger Klöster übergibt, erneuert und bestätigt König Otto III. auf Bitten Bischof Bernwards.
Kaiser Otto III. bestätigt Bischof Heinrich I. die Übergabe eines Privilegs Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
Kaiser Heinrich II. bestätigt Bischof Heinrich I. auf dessen Bitte das Privileg Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
König Konrad II. bestätigt dem Hochstift Würzburg auf Bitten Bischof Meginhards das Privileg Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
König Konrad II. verleiht dem Hochstift Würzburg auf Bitten Bischof Meginhards das Wildbannrecht in der Nähe des Klosters Murrhardt (Murhart). Der König übergibt einen Brief, in dem er verkündet, dass die Grenzen des Wildbanns zwischen Franken (Frankcken) und Schwaben (Schwaben) liegen.
Als Bischof Johann von Brunn Sigmund von Sachsen (Sigmunden von Sachsen) als Stiftspfleger annimmt, muss dieser eine Bestätigung unterzeichnen, dass er sich nur von einem Papst weihen lassen würde, den auch das Domkapitel als solchen anerkennt. Daran hält er sich nicht, weshalb er vom Domkapitel nicht geduldet wird. Kurz darauf wird Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. seiner Herrschaft enthoben. An seine Stelle tritt Gottfried Schenk von Limpurg (Schenk Gotfrid von Limpurg), der zuvor Domdechant in Bamberg ist.