Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft senden etliche Gesandte zu Bischof Konrad von Thüngen und seinem Domkapitel. Sie lassen diesen ausrichten, dass der Adel durch Beschwerden aus Franken und den Umländern und den daraus resultierenden Handlungen vom Kaiser sowie den Reichsständen verdächtigt wird. Aufgrund der ungerechten Behandlung im Jahr 1522, und damit dies zukünfitg nicht mehr vorkommt, schließen sie sich zusammen, wie ihre Vorfahren dies in einer solchen Situation auch getan haben. Sie bitten den Bischof und das Domkapitel um Unterstützung. Diese sollen sie vor unrechtmäßigen Handlungen schützen, wie deren Vorgänger dies auch bei ihren Vorfahren getan haben.
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.
Der Inhalt des Vertrags der Ritterschaft ist der Erhalt der Ehrbarkeit und Förderung des Rechts und christlicher Friedlichkeit, damit die Ordnung des Kaisers und des Heiligen Reichs sowie der Landfrieden bestehen können.
Grafen, Herren und Ritterschaft übersenden etliche Beschwerden an den Kaiser, die Stadthalter und die Reichsstände zum Reichstag zu Nürnberg (Nuremberg).
Es folgt der Inhalt der Artikel des Vertrags, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Bad Windsheim schließen: Beschwerden des Adels gegen die Fürsten und die Hohe Obrigkeit; Beschwerden des Adels gegen die Land-, Hof-, Saal- und andere Gerichte der Fürsten und der Hohen Obrigkeit; Beschwerden gegen die Zent- und Halsgerichte der Fürsten; Beschwerden gegen das kaiserliche Kammergericht; Beschwerden gegen den ausgegangenen Landfrieden; Beschwerden gegen die Handlungen des kaiserlichen Reichsregiments; Beschwerden des Adels gegen den Schwäbischen Bund; Andere Beschwerden die oben erwähnten Dinge betreffend; Große Kaufmannsgesellschaften betreffend; Abgaben an Geistliche im Heiligen Römischen Reich. Es liegt auch eine kurze Antwort von Doktor Eucharius Steinmetz (doctor Stein mitz) vor.
Die Gesandten von Graf Michael von Wertheim (Michels) sagen, dass ihr Herr die Antwort, die er auf dem Rittertag zu Schweinfurt gegeben hat, widerruft. Er ist jedoch dazu bereit, einem jeden Adligen seine erlittenen Schäden zu erstatten, der diese stichhaltig nachweisen kann. Falls der Würzburger Bischof dieser Forderung jedoch nicht nachkommen sollte, will er vor dem kaiserlichen Reichsregiment oder dem schwäbischen Bund sein Anliegen vortragen. Haloch sei nicht vorhanden.
Die Grafen von Wertheim (wertheim), Hohenlohe (Hohenlohe), Rieneck (Rineck), Limpurg (Limpurg) und Erbach (Erpach) schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, dass der Kaiser und sein Kanzler Balthasar von Waldkirchen (Balthtzar von Waltkirchen) ein Zusammentreffen der Ritterschaft auf einem Rittertag fordern. Auf diesem Treffen soll der Bischof dem Kaiser, dem Heiligen Reich und der Ritterschaft Ruhm, Nutzen und Ehre zusprechen. Die Ritterschaft bittet für den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) um Geleit, welches ihnen der Bischof gewährt.
Der Ausschuss zu Schweinfurt (Schweinfurt) schickt ein Schreiben an die Ritterschaft, in welchem sie anordnen das Schadensgeld der Grafen, Herren und der Ritterschaft am Abend des St. Lorenz Tags in Schweinfurt zu bezahlen und auf schnellstem Weg Hilfe leisten sollen bevor der Reichstag des Kaisers beendet ist. Die anfängliche Verwirrung des oben gennanten Sachverhalts ist in Ordnung gebracht worden. Zudem soll weiterhin ein friedliches Verhältnis zwischen der Ritterschaft und dem Bischof von Würzburg (Wirtzburg) bestehen bleiben und dazu von beiden Seiten beigetragen werden.
Es wird gesagt, dass die Ritterschaft bei einer kaiserlichen Rede in Schweinfurt (Schweinfurt) dazu angehalten wurde, ihre Verträge zu aktualisieren, die Grafen allerdings nicht zustimmten und sagten, sie seien Grafen des Reichs.