Bischof Gottfried Schenk von Limpurg sichert den sächsischen Herzögen Friedrich II. der Sanftmütige (Hertzog Friderichen) und Wilhelm III. der Tapfere (Hertzog Wilhelmen zu Sachsen) zu, dass er die Einigung zwischen ihnen beschließt und verfasst, sobald er seine bischöfliche Weihe empfängt und das Hochstift Würzburg übernimmt. Mit der Einigung besiegelt der Bischof, dass er den beschlossenen Abmachungen nachkommt. Sie einigen sich darauf, dass er den Herzögen, aufgrund ihres Bruders Sigmund von Sachsen (Sigmund), ein jährliches Deputat zahlt. Dazu werden vier Herren benannt sowie andere Adelige, die dem nachkommen. Zudem wird der Bischof den Herzögen und Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl truchsess) die Schulden, die sie wegen des Bischofs, seines Domkapitels haben begleichen. Des Weiteren soll der Bischof den Untertanen und Dienern der Herzöge, die Schäden genommen haben, diese ersetzen.
Die Bischöflichen Räte und jeweils der Domdechant und ein Domherr des Domkapitels der drei Hochstifte Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wirtzburg) und Eichstätt (aistat) treffen sich, um sich zu besprechen. Damit auf dem Rittertag zu Bad Windsheim jedoch keine Fortschritte gemacht werden, ist es den Fürsten nicht nötig, der Ritterschaft auf ihr Werben zu antworten. Sollten sie jedoch einen weiteren Rittertag ausrufen, zu dem sie die Fürsten einladen, sollen sie sich dermaßen erzeigen, dass es den Fürsten entgegenkommt.
Laut der Ritterschaft sei es nötig, dass, wenn sie einen neuen Rittertag ansetzen, die Fürsten dort persönlich erscheinen. Man einigt sich jedoch darauf, dass die Fürsten ihre Räte und deren Domkapitel Gesandte schicken, um sich anzuhören, was die Ritterschaft zu sagen hat. Dadurch käme es zu weniger Auseinandersetzungen. Die Gesandten sollen dann das Vorgetragene an ihre Fürsten und Domkapitel weitergeben.
Sollte die Ritterschaft auf dem angesetzten Rittertag einen neuen Vertrag oder eine neue Einigung formulieren und beschließen wollen, so sollen die Fürsten und Domkapitel Zeit zum beratschlagen bekommen, was sie der Ritterschaft darauf antworten.
Bischof Konrad von Thüngen schickt seine Räte Georg von Maßbach (Georgen von Mosbach) und Marsilius Prenninger (Marsilien prenningern) wegen des Domkapitels zu dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Dort lässt der Bischof ausrichten, dass die Beschwerden der Ritterschaft, insofern sie verändert werden müssten, mit legitimen Rechtsmitteln behandelt werden sollen. Hierfür verlängert der Bischof den Rittertag auf zwei Tage, um darzulegen, dass ein mögliches Scheitern der ritterlichen Vorhaben nicht wegen ihm zustandekommen würde. Der Bischof befindet die Vorhaben der Ritterschaft für seine Handelsbeziehungen für nützlich. Daraufhin gibt die Ritterschaft eine Antwort mit weiteren Forderungen.
Die Ritterschaft bedankt sich für die Antwort des Bischofs und weiß nicht wer unter ihnen am besten für den Bauauftrag geeignet ist. Der Dompropst der Herren der Markgrafschaft Brandenburg (Marggrafen) hat ein Verzeichnis über die Ortschaften, die für den Bau als günstig angesehen werden. Hieraus beschließen sie den Bau in Königshofen (Konigshofen). Die Ritterschaft setzt einen Rittertag auf den 29. September an und die Abrechnung der dritten Anlage auf den 08. Juli. Dies hat der Bischof der Ritterschaft erlaubt. Einige Grafen, ihre Gesandten und einige aus der Ritterschaft sind auf einem Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt) zusammen gekommen. Die Ergebnisse der Verhandlung sind allerdings nicht überliefert.
Die Ritterschaft fordert, dass der Bischof vor seiner Abreise mit seinem Rat die notwendigen Angelegenheiten bespricht und eine Person bestimmt, die die Ritterschaft und die Untertanen darüber informiert. Die Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass es während der Abwesenheit des Bischofs zu keinen Uneinigkeiten kommt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schickt eine Gesandtschaft auf den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Darunter befinden sich der Propst von Comburg Daniel Stiebar (Dameln Stibarn), Valentin von Münster (Valte von Munster), Georg Ludwig von Seinsheim (Jorg Ludwig von Sainsheim) und Johann Zobel von Giebelstadt (Hans zobeln). Was bei den Verhandlungen an diesem Tag besprochen wird, ist nicht bekannt. Bekannt ist, dass die Ritterschaft eine Antwort gibt, in der sie beteuert, dass sie über die Reise zum Konzil und die Abwesenheit des Bischofs Bescheid weiß und über die Bewahrung des Hochstifts während dessen Abwesenheit verhandelt. Zudem wünschen sie dem Bischof viel Glück für das Konzil in Trient (Trient).
Die gesandten Räte geben an, man wolle in diesen gefährlichen Zeiten nicht in unvorhersehbare Schwierigkeiten kommen. Deshalb sind sie befugt und geneigt, die Beschwerden und Anliegen der Ritterschaft anzuhören und darüber zu beraten, welche Lösungen für alle vorteilhaft wären. Allerdings müssen die Anliegen der Ritterschaft dafür an das Domkapitel weitergegeben werden.
Auch die Angehörigen der Ritterschaft sollen das Ungeld bezahlen. Dies besagt der bereits verschickte und gedruckte Ordnungszettel. Wenn jemand dies für ungerecht empfindet, dann kann die Ritterschaft Änderungen vornehmen. Das Hochstift Würzburg und dessen Domkapitel geben darüber ein Revers aus. Das Stift fordert die Angehörigen sowohl von weltlicher, als auch geistlicher Seite auf, die Verordnung auszuführen, damit sowohl das Geld von den Häusern, als auch das Ungeld eingesammelt und an die Verantwortlichen in Würzburg übergeben werden kann.