Eine päpsliche Bulle namens Carolina richtet sich gegen diejenigen, die sich an Geistlichen und deren Besitz vergreifen.
Papst Alexander gibt den Zisterziensern das Privileg, sich nur vor Gerichten am päpstlichen Hof rechtfertigen zu müssen. Bischof Berthold von Sternberg beglaubigt eine Kopie dieses Privilegs.
Früher haben Schloss und Stadt Boxberg (Bocksberg) mit anderen Zugehörungen zum Kammeramt gehört. Als der Templerorden von Papst Clemens V. verboten worden ist, sind die Häuser und Güter dem Deutschen und dem Johanniterorden zugestellt worden. Auch die Templer in Wölchingen (Wölchingen) sind verjagt und die Johanniter an ihrer Stelle eingesetzt worden. Konrad von Boxberg (Bocksberg) vermacht diesen testamentarisch Schloss und Stadt Boxberg. Die Vormünder von dessen gleichnamigen Sohn Konrad erreichen bei Bischof Berthold von Sternberg, dass dieser Schloss und Stadt Boxberg den Johannitern übereignet und dagegen das Schloss Schweinberg (Swainberg) zu einem Besitz des Kammeramt annimmt. Abschließend verweist Fries auf den Eintrag unter Bocksberg.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Rudolf von Scherenberg und das Domkapitel einigen sich darauf, beim Papst darum zu bitten, das Kloster Comburg (Camberg) auf Kosten der Schenken von Limpurg (schencken von Limpurg) in ein weltliches Stift umzuwandeln. Dafür soll den Schenken die Kollation der Pfründe und Vikarien zustehen, sofern der Papst zustimmt.
Kaiser, Kurfürsten und Reichsstände beschließen auf einem Reichstag um 1483 die Erhebung einer Steuer (gemaine anlag). Die Klöster Gnadental (Gnadentall), Schäftersheim (Scheftershaim), Schönau (Schonaw) und Schönrain am Main (Schonrain) weigern sich, ihren Anteil an Bischof Rudolf von Scherenberg zu bezahlen und schicken Gesandte nach Rom, um rechtlich gegen Bischof Rudolf vorzugehen. Die Gesandten erhalten ein für sie positives Urteil, das wiederum Bischof Rudolf anfechtet. Nach Vermittlung kommt es bis zum Tod Rudolfs zu einem Abschluss des Verfahrens, der die Rechte jeder Partei berücksichtigt.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Papst Innozenz VIII. erklärt die Zisterzienser sowie ihre Untertanen und Güter für exemt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erreicht, dass Papst Innozenz VIII. das Kloster Comburg (Camberg) in ein weltliches Stift, die Abtei in eine Propstei und die Mönche in Kanoniker umwandelt. Künftig sollen unter den zwölf Kanonikern zehn Adlige sowie zwei Gelehrte (doctores oder licentiaten) und unter diesen je ein Propst, Dekan, Schulmeister, Kantor und Küster sein, inklusive der ewigen Vikarien und Kapellaneien.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Jooß, Rainer: Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei (Forschungen aus Württembergisch Franken 4), Sigmaringen 1986.
Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.
Im Zuge der Abmachung zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg werden Gesandte nach Rom geschickt, die aber keine päpstliche Zustimmung erhalten. Deshalb wird zwischen Gottfried und dem Stift Comburg (Camberg) eine neue Abmachung über die Kollation getroffen.
Auch Gottfried Schenk von Limpurgs zweite Abmachung wegen der Kollation erhält keine päpstliche Genehmigung. Bischof Lorenz von Bibra stellt die Kollation der Lehen auf Ansuchen von und nach Verhandlung mit Peter von Aufseß (Aufses), Domherr und Propst von Comburg, dem Stift Comburg (Camberg) zu.