Nach dem fränkischen Städtekrieg und der Schlacht bei Bergtheim (Berchthaim) kommt es zu einem Einungsvertrag zwischen dem Bürgermeister und Rat der Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg. Hierfür verweist Fries auf seine eigene Bischofs-Chronik.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Haidingsfeld (H) und Meinbernheim (B) kommen wieder zu Würzburg. Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg setzen König Sigmunds Schuldigern eine Summe Geld (manlich gelt) vor. Der ursprüngliche Pfandschilling von 4100 Gulden wird an die von Thüngen gezahlt. Bischof Johann von Thüngen erhält nach der im vorigen Eintrag behandelten Entscheidung 4000 Gulden. Beiden Städten wird ein neuer Pfandschilling von 15.100 Gulden auferlegt.
Bischof Johann von Brunn stellt Hans Rieter (Rieter) eine Übergabeurkunde (hausbrief) aus, die sich an den Schultheißen und den Dorfmeister von Burgbernheim (Burckbernhaim) richtet und sie anweist, sich entsprechend des Kaufbriefs gegenüber Hans Rieter und seinen Erben zu verhalten.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Die Mainbrücke in Würzburg war einst nur aus Holz gebaut. Bischof Rudolf von Scherenberg beschließt daraufhin mit dem Domkapitel sowie den Bürgermeistern und dem Rat zu Würzburg eine 15-jährige Datz, um steinerne Pfeiler für eine gewölbte Brücke zu errichten.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bischof Rudolf von Scherenberg trifft erneut mit den Bürgermeistern und dem Würzburger Rat eine Abmachung über den Brückenbau, woraufhin steinerne Pfeiler errichtet werden, das Gewölbe darüber, aber aus Holz hergestellt wird. Erst zu Zeiten Konrad von Thüngens wird das Gewölbe aus Stein errichtet mit Ausnahme eines Gewölbes, das weiterhin aus Holz besteht.
Weil die Mainbrücke bei Eltmann vielfach durch das Wasser beschädigt wurde, schenkt Bischof Rudolf der Stadt ein Wehr im Main, das sich im Besitz des Stifts befand. Der Bürgermeister und der Rat der Stadt verpflichten sich und ihre Nachkommen, dass sie die Einnahmen aus dem Wehr zur Ausbesserung der Mainbrücke nutzen.
Der Abt von Bildhausen sowie Bürgermeister und Rat von Würzburg streiten sich wegen der steuerlichen Stellung des Hofmanns des Abtes, der im Hof des Klosters zu Würzburg wohnt. Bischof Lorenz von Bibra vergleicht beide Parteien: Solange dieser kein Würzburger Bürger sei, keine erblichen Güter in der Würzburger Mark besitze und auch sonst dort kein Gewerbe oder Handel treibe, müsse er keine Abgaben wie ein Würzburger Bürger leisten und darf zur Erhaltung des Hofes und des Kloster Einkäufe tätigen wie ein Bürger zu Würzburg.
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt stellt eine neue Ordnung für den Bürgermeister und den Rat in Gerolzhofen (Geroldshofen) auf. Herr Ludwig von Hutten (her Ludwig von Huten riter) und der Sekretär Johann Schätzlein (Hanns Schetzlein Secretari) veröffentlichen die neue Ordnung in Gerolzhofen.