Die von Hohenberg (Hohenberg), sonst auch Tieffen (Tieffen) genannt, haben noch weitere Lehen vom Stift empfangen. Luitpold von Hohenberg (Luitpold von Hohenberg) und sein Bruder Heinrich (Heinrich) bekommen von Bischof Andreas von Gundelfingen folgende Rechte und Nutzungen: von jedem neuem Gastgeber 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, drei Maß Hafer pro Jahr, von jedem neuen Münzmeister 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, 16 Schilling Pfenning von einigen Lederern, acht Pfund Pfeffer von mehreren Häusern, einen Zehnt von Schloss Deberndorf (Treffe) und einen Teil des Zehnts von Tief (Oberentieffe). Diese Lehen haben aber nicht zum Marschallamt gehört.
Heinrich von Eberstein hat das Marschallamt mitsamt dem Dorf Lauer (Laure) und seinen Zugehörungen von Bischof Andreas von Gundelfingen empfangen. Zudem das halbe Dorf Leutershausen, sechs Lehen zu Elsbach (Elsper), zwölf Morgen Weingärten zu Strahlungen (Stralingen), 60 Gulthühner zu Wulferichshausen und zwölf Morgen Weingarten zu Nüdlingen (Nütlingen).
Botho von Eberstein ( her Bot) verkauft das Marschallamt mit seinen Zugehörungen an einen von Hohenberg. Dies führt bei Konrad von Bobenhausen (Conrat von Bopenhausen) und seinen Söhnen zu der Annahme, ihnen würde gerechtermaßen das Marschallamt zustehen. Bischof Andreas von Gundelfingen entscheidet für das Landgericht des Herzogtums Franken, dass Dietrich von Hohenberg (Dietrichen von Hoenberg), der auch Baumann (Bauman) genannt wird, das Marschallamt zu Recht erhalten hat, nachdem er die folgenden Beweise erbracht hat.
Bischof Andreas von Gundelfingen verleiht der Marggräfin Anna von Brandenburg, geborene Gräfin zu Henneberg, etliche Lehen. In diesem Brief werden Maschall Heinrich von Lauer (Hainrich der Marschalk von Laure) und Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hohenberg) als Zeugen genannt. Dies gibt zweierlei zu verstehen. Zum einen, dass man die von Lauer noch als Marschall bezeichnet, obwohl diese das Amt nicht mehr innehaben. Zum anderen, dass das gedachte Marschallamt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Händen der von Ebersteins (Eberstain), sondern der von Hornbergs liegt. Dies entspricht laut Fries der Wahrheit, da es - so sehr sich Bischof Iring auch um eine Einigung zwischen den Herren Botho von Eberstein (Boten von Eberstaind) und seinem Bruder Konrad (Conrat) bemühte, in der vereinbart wurde, dass Konrad seinem Bruder 250 Mark Silber zahlt und dafür das Untermarschallamt erhält - zu keiner Einigung kam. Eventuell deshalb, weil Botho damit nicht einverstanden war, wie es ein weiterer Vertragsbrief bestätigt.
Dietrich von Hohenberg (Dietrich Bawman) sollen sieben Personen bezeugen, dass sie gesehen haben, wie sein Vater das Marschallamt von Botho von Eberstein (Boten von Eberstain) gekauft hat. Wenn von den sieben keiner tot ist, soll er seine Sache vorbringen und mit den noch Lebenden fortfahren. Falls diese aber alle gestorben sind, soll er sein Anliegen vorbringen und nach seinem Gewissen den Streit fortführen. Noch am selben Tag bekommt Dietrich von Hohenberg das Marschallamt, die Güter zu Leutershausen (Leuterhausen), zu Lauer (Laur) und andere Güter, die zum Amt gehören von den Schöffen und den Dienstleuten der Kirche zugesprochen.
Dietrich von Hohenberg (dietrich von Hornberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe das Marschallamt als Lehen. Dazu kommt das Dorf Lauer (Laur), die Hälfte des Zehntes von Gössenheim (Gösseshaim), ein Drittel des Zentes von Sachsen (Sachsen), ein Viertel des Zehntes zu Wernfeld (Wernfeld), einen Hof im Schloss Wallburg (Walburg) als Burglehen, die halbe Zent Kirchaich (Aich), den halben Zehnt zu Buchsulz (Buechsultz) sowie ein Drittel des Zehntes zu Felden (Obersueld).
In früherer Zeit hat ein Bischof zu Würzburg das Untermarschallamt verliehen und die Grafen von Henneberg zu den Obermarschallen ernannt. Die Grafen von Henneberg bitten nun darum, anstatt des Bischofs als Obermarschälle das Untermarschallamt als Lehen vergeben zu dürfen. Dem wird zugestimmt und der Ritter Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hohenberg riter) hat das Untermarschallamt als Lehen von Graf Heinrich von Henneberg ( Graue Hainrichen von Hennenberg) empfangen. Da Dietrich von Hohenberg keinen männlichen Erben hat, übergibt Graf Heinrich von Henneberg dem Ritter Johann von der Kere (Hannsen von der Kere ritere) sowie seinen Brüdern Karl (Carln), Berthold (Bertholden) und Hermann (Herman) einen besiegelten Brief, welcher den Brüdern das Untermarschallamt im Falle von Dietrichs Tod zuspricht.
Einige Jahre später stirbt Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hoeberg) ohne männlichen Nachkommen. Graf Heinrich von Henneberg verleiht nun das Untermarschallamt samt all seiner Würden, Ehren, Rechte, Gewohnheiten, Freiheiten und Zugehörungen an Johann von der Kere (Hannsen). Außerdem an dessen nachfolgenden Erben, nämlich seinen Söhnen und seinen Brüdern Berthold (Bertholden) und Karl (Carln) sowie deren nachfolgenden Erben, die ebenfalls ihre Söhne sein werden.
Graf Heinrich V. von Henneberg (Graue Hainrich von Hennenberg) tritt vor Bischof Gerhard von Schwarzburg und bittet ihn, die Herren von der Kere (von der Kere) und ihre männlichen Erben als Untermarschalle des Stifts Würzburg zu ernennen, damit diese das Amt getreulich ausrichten können. Dieser Bitte folgt Bischof Gerhard von Schwarzburg und gibt ihnen einen besiegelten Brief darüber.
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.