Fries verweist für die Inuocatio brachii secularis auf das Stichwort Anruffung. Fries erwähnt ebenfalls den Johanniterorden, allerdings ohne weitere Informationen.
Im Gegenzug dafür, dass Graf Hermann von Castell und seine Ehefrau Sophia das Dorf Greuth von Bischof Iring als Lehen erhalten, bewilligt der Bischof ihnen, den Zehnten zu Ergersheim (Ergershaim) an den Johanniterorden in Würzburg zu verkaufen.
Früher haben Schloss und Stadt Boxberg (Bocksberg) mit anderen Zugehörungen zum Kammeramt gehört. Als der Templerorden von Papst Clemens V. verboten worden ist, sind die Häuser und Güter dem Deutschen und dem Johanniterorden zugestellt worden. Auch die Templer in Wölchingen (Wölchingen) sind verjagt und die Johanniter an ihrer Stelle eingesetzt worden. Konrad von Boxberg (Bocksberg) vermacht diesen testamentarisch Schloss und Stadt Boxberg. Die Vormünder von dessen gleichnamigen Sohn Konrad erreichen bei Bischof Berthold von Sternberg, dass dieser Schloss und Stadt Boxberg den Johannitern übereignet und dagegen das Schloss Schweinberg (Swainberg) zu einem Besitz des Kammeramt annimmt. Abschließend verweist Fries auf den Eintrag unter Bocksberg.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Nach Konrad von Boxbergs d.Ä. (Bocksberg) Tod erlangt Kraft von Hohenlohe als Vormund von Konrad von Boxberg d.J. bei Bischof Berthold von Sternberg, dass das Schloss Boxberg mit seinen Zugehörungen der Johanniterkommende Wölchingen (Wolchingen) übereignet und im Gegenzug das Schloss Schweinberg (Swainberg) mit seinen Zugehörungen, dass bisher im Allodialbesitz des jungen Konrad ist, dem Hochstift als Lehen aufgetragen wird. Bis dieser volljährig ist und die Lehensautragung selbst bekräftigen kann, wird dem Hochstift Konrads eigenes Schloss Lichteneck (Liechteneck) verpfändet.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Das Schloss Boxberg (Boxberg) ist Eigentum Bischofs Berthold von Sternberg und des Hochstifts. Es ist verliehen an Konrad von Boxberg (Conrad von Bocksberg). Der Bischof verleiht das Schloss an den Johanniterorden, dieser verleiht dem Stift im Gegenzug das Schloss Schweinberg (Schweinberg) mit seinen Zugehörungen.
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.
Die Johanniter in Bad Mergentheim (Mergethaim), Philipp von Bibereren (Biberern) sowie Philipp und Alexander von Riedern (Riedern) haben jeweils ein Drittel des Zehnten zu Distelhausen besessen. Zum Zeitpunkt des Eintrags hat das Hochstift die Anteile von Philipp von Biberern sowie Philipp von Riedern übernommen und hält somit zwei Drittel am Zehnten.
Das Johannisterhaus hat in Würzburg auf einem Häuschen an der Greden eine Lehenschaft und einen jährlichen Zins von 8 Pfennig. Bischof Lorenz von Bibra lässt dieses Haus jedoch abreißen und auf dem Platz die neue Kanzlei erbauen. Das Johannisterhaus erhält als Ausgleich die Lehenschaft über zwei Morgen Weingarten in der dotengab mit 8 Pfennig jährlichen Zinsen.
Johann Werlein ( Hanns werlein ) verkauft sein Gut bei Kist, das er vom Johanniterhaus zu Würzburg als Lehen bekommen hat und ihm jährlich ein Malter Korn eingebracht hat, mit seinen Zu- und Angehörungen an Bischof Konrad von Bibra und dem Stift Würzburg für 50 Gulden .
Der Komtur zu Sankt Johannes (S Johanns) wird ein Malter der Getreidegülte zu Kist für 15 Gulden abgelöst.