Die sächsischen Kaufleute aus Coburg (Coburg), Hildburghausen (Hiltpurghausen), Eßleben (Esleben), Neustadt bei Coburg (Newestatt) und Bad Rodach (Rothaw) fragen bei einem Würzburger Bischof um Geleit nach Frankfurt (Frankfurter) an.
Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet es der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zwei Mal im Jahr einen Jahrmarkt abzuhalten, einen an Visitatio Marie und einen an Judica. Der Bischof erteilt auch alle zugehörigen Geleitrechte, Freiheiten und Rechte.
Wenn ungehorsame Hintersassen sich von der Ritterschaft abwenden, ihre Pflicht vernachlässigen und zu den Fürsten überlaufen möchten, wird ihnen vom Hochstift Geleit gegeben. Sie bitten darum, dies abzustellen und ihnen gegenüber kein freies Geleit mehr zu geben.
Möchte ein Adliger etwas in der Stadt tun und dafür Geleit ersuchen, so wird ihm dies nicht gestattet, wenn er sich gegenüber einem Domherrn aufrührerisch oder ungehorsam verhalten hat. Die Verweigerung des Geleits geht dabei vom Domherrn aus. Keiner der Prokuratoren wagt es, in diesem Punkt dem Domherrn zu widersprechen.
Graf Georg von Wertheim (Jorg von wertheim) erbittet für sich und die Ritterschaft Geleit.
Grafen, Herren und das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd Wehrn) setzen einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) an und bitten um Geleit. Dieses wird ihnen gewährt.
Die Ritterschaft ruft einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) aus, an dem ein Armbrustschießen veranstaltet wird. Dazu erbeten sie Geleit und ein Wildbret. Mit Ausnahmen wird ihnen dieses Geleit gewährt.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft schreiben den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) aus, um über Beschwerden zu reden, zu beratschlagen und zu verhandeln, damit sie zukünftig eine starke Gemeinschaft bilden können. Dazu erhalten sie von den Fürsten Geleit.
Die Grafen von Wertheim (wertheim), Hohenlohe (Hohenlohe), Rieneck (Rineck), Limpurg (Limpurg) und Erbach (Erpach) schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, dass der Kaiser und sein Kanzler Balthasar von Waldkirchen (Balthtzar von Waltkirchen) ein Zusammentreffen der Ritterschaft auf einem Rittertag fordern. Auf diesem Treffen soll der Bischof dem Kaiser, dem Heiligen Reich und der Ritterschaft Ruhm, Nutzen und Ehre zusprechen. Die Ritterschaft bittet für den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) um Geleit, welches ihnen der Bischof gewährt.
4) Die Fränkischen Fürsten sollen keine beschwerlichen Neuerungen bezüglich der ritterlichen Mannlehen auferlegen. Einige Fürsten gestatten den Weiterverkauf oder die Weitergabe neuer Lehen an andere Grafen oder Herren der Ritterschaft nicht. Zudem erkennen viele Fürsten den Ehefrauen, Töchtern und Schwestern der Grafen, Herren und der Ritterschaft ihre Verweisung und Steuer, die sie auf ihre Lehen bekommen nicht an. Die Anerkennung ist viel mehr von Ausnahmen abhängig. So wird die Steuer allein auf den Ertrag der Ehefrauen und nicht auf eine Hauptsumme oder das Erbe erhoben. Die Fürsten weigern sich Schlösser, Dörfer, Leute oder Güter der Ritterschaft zu kaufen und kaufen diese lieber vom Adel, was wiederum den Rittergeschlechtern zum Nachteil wird. Zudem weigern sie sich einem Vormund Lehen zu vergeben. Daraufhin streiten sich die Fürsten mit der Obrigkeit, da sie der Meinung sind, sie sind keinem Lehen schuldig und werden dann vom Lehensherren zu einem Vormund verordnet. Die Fürsten gestehen keinem anderen etwas ein sondern nur dem Landgericht zu Franken. Deshalb gesteht die Ritterschaft, dass sie keine Einwohner der fürstlichen Landen sind und legitimieren dies durch die Befreiung der Kaiserlichen Majestät zu freien Franken. Einige Vormünder sollen ihren Pflegekindern Lehen verleihen, allerdings wird ihnen kein Geleit gewährt, da dies nicht nötig sei. Viele Fürsten wollen den Vormündern nichts leihen. Es wird lediglich eine Verwirrung der Lehen vor Gericht gebracht unter dem Schein rechtlichen Handelns. Egal ob die Unmündigen vom Adel nicht zeitnah oder gar nicht bevormundet werden, die Adeligen glaubhafte Argumente vorbringen und die Angelegenheit vor einem unparteiischen Gericht abgehalten wird, gerät die Ritterschaft trotzdem in hohe Kosten und Schaden. Wenn ihnen die Lehen verliehen werden oder jene verdienen, so werden diese nicht mit einbezogen.