Bezüglich der Zugehörigkeit von Untertanen des Hochstifts Würzburg und Bamberg, die miteinander heiraten, sowie um die Zugehörigkeit ihrer Kinder ereignet sich zwischen beiden Stiften ein Streit. König Friedrich II. beschließt daher, dass diese Personen zwischen beiden Stiften verteilt werden können.
Die Seligentaler Nonne Kunigunde von Eberstein (Eberstain) übergibt Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihren Teil an Burg und Stadt Krautheim (Crauthaim) samt den zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Obrigkeitsrechten und Rechten. Dafür erhält sie vom Bischof Geld und leistet den Eid, sich an die Abmachung zu halten.
König Wenzel verpfändet seinen Teil der Stadt Schweinfurt für 30000 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg und gebietet den dortigen Bürgern, diesem gehorsam zu sein.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt eine fünfjährige Datz von allen geistlichen und weltlichen Stiftseinwohnern, sowohl von Christen als auch von Juden.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Michael von Schwarzenberg (her Michel) tritt seine Nutzungsrechte in Gerolzhofen (Geroldshofen) und die dazugehörigen Untertanen an Bischof Gottfried von Limpurg ab. Die Urkunden und Bestätigungen, die die Übergabe betreffen, werden bei einem unbekannten Dritten hinterlegt.
Wegen der Fischereirechte in der Tauber (Tauber) kommt es zu einem Streit zwischen Abt und Konvent von Bronnbach und deren Untertanen in Reicholzheim (Reicholfshaim). Bischof Gottfried von Limpurg verträgt die beiden Parteien.
Abt und Konvent von Kloster Bildhausen geben Bischof Rudolf von Scherenberg die Erklärung, dass ihre Dörfer, Leute und Güter dem Würzburger Bischof als Landesfürsten für alle Zeit untertstehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert mit Bewilligung des Klosters Comburg (Camberg) den Vertrag mit den Schenken von Limpurg (Domherr Wilhelm, dessen Neffen und deren Erben) über Vogtei, Schutz und Schirm. Er ordnet eine sundere pflicht gegenüber den Untertanen an und bestimmt, welche Nutzrechte und Gefälle den Schenken zustehen.
In einem Vertrag wird festgelegt, wie sich die zu den Klöstern Ober- und Unterzell gehörigen Untertanen bezüglich der Jagd auf den Gütern der Klöster verhalten sollen, die in der von Johann III. regierten Grafschaft Wertheim liegen.
Die bischöflichen Räte vermitteln eine Einigung zwischen dem Bramberger Amtmann Erhard von Wichsenstein (Wichsenstain) und den Amtsangehörigen wegen diverser Streitigkeiten.