Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) 6000 Gulden an barem Gold, unter der Bedingung, dass dieser das Geld 1514 in Nürnberg (Nurenberg) zurückbezahlt, dem Bischof im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verpfändet und auf das verschriebene Dienstgeld von jährlich 3000 Gulden verzichtet. König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt den Vorgang. Die Bürger von Heidingsfeld übergeben Bischof Lorenz einen Revers, der besagt, dass Heidingsfeld beim Stift Würzburg verbleibt, falls die 6000 Gulden nicht fristgemäß zurückgezahlt werden.
Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) erhält weitere 13.000 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verpfändet ihm im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit allen Zubehörungen und Rechten, die er vom Königreich Böhmen verliehen bekommen hat. Die 13.000 Gulden und die vorher geliehenen 6000 Gulden machen 19.000 Gulden. Das ganze geschieht mit dem Vorbehalt der Wiederlösung auch nach dem Tod Bischofs Lorenz. König Vladislav II. von Böhmen bestätigt den Vorgang.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Der bereits genannte Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) verpflichtet sich und die anderen genannten böhmischen Herren und ihre Erben trotz der Verpfändungen dem Stift Würzburg gegenüber, es zu vertreten und schadlos zu halten. Es verpflichten sich folgende Herren und ihre Erben: Kanzler Albrecht II. Kolowrat (Albrecht von Kolnwrad), Herr Heinrich von Gutenstein (Hainrich von Guetenstain), Herr Albrecht von Sternberg (Albrecht von Sternberg), Herr Johann von der Weitmule (Johann von der Weitmulen), Herr Dietrich von Gutenstein (Dietrich von Guetenstain), Herr Johann Pflug (Johann Pflug), Herr Wilhelm von Eilenburg (Wilhelm von Erlenburg), Herr Johann von Gutenstein (Johann von Guetenstain), Herr Wolf von Gutenstein (Wolf von Guetenstain), Herr Wolf von Rabensberg (Wolf von Rabensperg) und Herr Wenzel von Ronsberg (Wentzel von Ronsperg).
Unter den königlichen Urkunden, die dem Stift Würzburg übergeben wurden, befinden sich auch etliche Urkunden über Mainbernheim (Mainbernhaim). Nachdem Christoph von Gutenstein (Christof von Gutenstain) Mainbernheim verloren hatte, stellt Bischof Lorenz von Bibra ihm einen Revers darüber aus, dass er sich die Originalurkunde über Mainbernheim ausleihen darf oder eine Zusammenfassung geschickt bekommt. Der Revers behandelt auch den Wiederkauf von Heidingsfeld (Haidingsueld). Christoph von Gutenstein und sein Sohn Albrecht von Gutenstein (sun her Albrecht) stellen den Heidingsfeldern darüber einen Beleg aus. Schließlich lässt Bischof Lorenz von Bibra durch Herrn Sigmund von Thüngen, Ritter und Hofmeister (her Sigmund von Thungen riter hofmaister) Martin von Fronhofen, Sekretär von Christoph von Gutenstein (Martin von Fronhouen hern Cristofen von Guetnstains Secretari), in Nürnberg die 13000 Gulden Schulden bezahlen.
Die Herren Schlik (Schlick), Grafen von Bassano (Passaus) lassen in den Bergwerken in Jáchymov (Joachimstal) und Loučná pod Klínovcem (wisental) Silber fördern. Sie lassen Groschen schlagen, von denen einer den gleichen Wert besitzt wie ein Rheinischer Gulden. Nach ihrem Prägungsort werden die Münzen Joachimstaler genannt, später nur "Taler". In den folgenden Jahren schlagen der böhmische König, geistliche und weltliche Fürsten und viele Grafen und Städte ebenfalls solche Groschen, sodass zu Fries' Zeiten kaum Städte vorhanden sind, die keine Groschen nutzen. Diese Münzen nennt man alle nach der ersten Münze Taler.
Kurz nach den in den vorherigen Einträgen beschriebenen Ereignissen sterben sowohl Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) als auch Bischof Lorenz von Bibra. Christoph von Gutenstein hinterlässt einen Sohn namens Albrecht (albrecht). Nach Lorenz von Bibra wird Konrad von Thüngen Bischof von Würzburg. Da Albrecht nach dem Tod seines Vaters das Pfand auf Heidingsfeld (haidingsfelt) und Mainbernheim (Mainbernhaim) nicht wieder auslösen kann, fallen die Lehen wieder zurück an die böhmische Krone. Zdeniek Lev von Rosental (zdenck Leb), der Oberstburggraf von Prag, wird ermächtigt, mit dem Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casimir) über einen Verkauf der beiden Orte zu verhandeln. Kasimir soll den von Gutenstein die Städte abkaufen und den Pfandschilling des Bischofs ablösen. Bevor es dazu kommen kann, erfährt Bischof Konrad von Thüngen davon und schickt vom Wormser Reichstag aus den Friedrich Schenk von Limpurg (fridrich v. Limpurg), der mit den bömischen Herren verschwägert und befreundet ist, und Doctor Nikolaus Geise von Hanau (niclaus Geise von hanaw) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach) nach Eger, um dort mit dem Grafen von Passau, Sebastian Schlick, über den Erwerb der beiden Städte zu verhandeln. Sie kommen wie folgt überein: Albrecht von Gutenstein soll all seine Rechte an Heidingsfeld und Mainbernheim dem Stift Würzburg kaufweise abtreten. Er soll ebenfalls den Bewilligungsbrief des Königs Ludwigs von Böhmen einholen und zustellen. Des Weiteren soll Bischof Konrad von Thüngen Albrecht von Gutenstein zu den bisherigen 19.000 Gulden Pfandschilling noch 8000 Gulden für Heidingsfeld und 3500 Gulden für Mainbernheim zahlen. Bischof Konrad und der Stift Würzburg müssen Mainbernheim auf ihre Kosten einbringen, die von Gutenstein sollen ihnen allerdings behilflich sein.
Die im vorherigen Eintrag genannten 11.500 Gulden sollen am 30.09.1520 in Eger auf der Mahlstatt bezahlt werden. Dafür schickt Bischof Konrad von Thüngen die Herren Johann Zoller (Hanns zoller) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), um die Summe zu bezahlen und die Kaufverschreibung samt der Bewilligung des Königs von Böhmen und zweier Heißbriefe an die Einwohner von Heidingsfeld (haindingsfelt) und Mainbernheim (mainbernhaim) entgegenzunehmen. Sie erhalten die Kaufverschreibung und die königliche Bewilligung, obgleich diese mangelhaft ist. Die Heißbriefe fehlen ganz. Trotzdem bezahlen sie die Kaufsumme von 11.500 Gulden und geben König Ludwig II. von Böhmen 5500 Gulden für die Bewilligung. Dies macht eine Summe von 36.000 Gulden. Sie lassen sich von Sebastian Schlick, Graf zu Passau (Sebastian Schlick), und Albrecht von Gutenstein (albrecht von Guetenstain) die Ausstellung einer neuen königlichen Bewilligung ohne Mängel und der zwei Heißbriefe versprechen und verschreiben. Im Jahr darauf erhalten sie die genannten Schriftstücke, jedoch unter Vorbehalt der böhmischen Krone auf ewige Widerlosung.
König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn wird 1526 von den Türken erschlagen. Sein Nachfolger ist Erzherzog Ferdinand (Ertzherzog Ferdinand). Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Propst, Abt und andere Geistliche dem König den fünften Teil von ihrem Einkommen und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben sollen. Diese Bulle lässt er durch seine Gesandten auch Bischof Konrad von Thüngen und anderen verkünden. Daraufhin verträgt sich Bischof Konrad mit Wissen und Rat seines Kapitels mit dem König und gibt ihm für sich und die Geistlichkeit seines Bistums 10.000 Gulden, aber mit der Einschränkung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und ihren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof und seinen Nachfolgern die genannten 10.000 Gulden zurückzahlen soll. Er verpflichtet sich unter seinem Siegel. König Ferdinand lässt 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg auf Drängen seines Bruders, des Kaisers, und der Reichsstände seine Forderungen fallen. Daraufhin schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien und danach nach Prag, um eine Rückzahlung der 10.000 Gulden zu erwirken. Der König antwortet wie folgt: Wenn der Bischof seine 10.000 Gulden zurückerhalten möchte, soll er ihm noch weitere 3000 Gulden geben. Diese 13.000 Gulden werden zu den 36.000 Gulden Pfandschilling auf Mainbernheim (mainbernhaim) und Heidingsfeld (haidingsfelt) aufgeschlagen. Der König gibt dazu sein Siegel. In der Urkunde steht, dass der König und seine Nachkommen in der obengenannten Angelegenheit dem Bischof das Recht geben, Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in ihre eigene zu bringen. Besagte Handlung wurde jedoch nicht durchgeführt.