Neben den Grafen zu Henneberg als Obermarschälle, hat es im Stift Würzburg und im Herzogtum zu Franken auch zu jeder Zeit das Untermarschallamt gegeben. Sowohl das Ober- als auch das Untermarschallamt wird durch den Bischof von Würzburg verliehen und empfangen. Das Untermarschallamt wird als Afterlehen mit etlichen Zu- und Angehörungen, Gütern und Nutzungen weitergegeben.
Graf Poppo VII. von Henneberg (Graue Bop von Hennenberg) und sein Sohn Graf Heinrich II. (Hainrich) machen dem Bischof Hermann von Lodeburg und seinem Stift das Schloß Lauterburg mitsamt den angehörigen Dörfer zu Lehen und übergeben ihre besiegelten Briefe. Dabei wird unter Zeugen bestimmt, dass auch Konrad von Strupf als ein Marschall gedacht sei.
Heinrich von Eberstein hat das Marschallamt mitsamt dem Dorf Lauer (Laure) und seinen Zugehörungen von Bischof Andreas von Gundelfingen empfangen. Zudem das halbe Dorf Leutershausen, sechs Lehen zu Elsbach (Elsper), zwölf Morgen Weingärten zu Strahlungen (Stralingen), 60 Gulthühner zu Wulferichshausen und zwölf Morgen Weingarten zu Nüdlingen (Nütlingen).
Dietrich von Hohenberg (dietrich von Hornberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe das Marschallamt als Lehen. Dazu kommt das Dorf Lauer (Laur), die Hälfte des Zehntes von Gössenheim (Gösseshaim), ein Drittel des Zentes von Sachsen (Sachsen), ein Viertel des Zehntes zu Wernfeld (Wernfeld), einen Hof im Schloss Wallburg (Walburg) als Burglehen, die halbe Zent Kirchaich (Aich), den halben Zehnt zu Buchsulz (Buechsultz) sowie ein Drittel des Zehntes zu Felden (Obersueld).
Dann haben die Söhne von Luitpold von Hohenberg (Leupolden Hohenberg), Peter (Peter) und Wolfram (Wolfram) diese und andere Lehen, die sie vom Stift bekommen haben, an Friedrich von Seckendorf (Fridrichen von Sekendorf), genannt von Rinhofer (Rienhouen) und seine Erben verkauft und Bischof Albrecht von Hohenlohe gebeten, sie ihnen zu verleihen.
In früherer Zeit hat ein Bischof zu Würzburg das Untermarschallamt verliehen und die Grafen von Henneberg zu den Obermarschallen ernannt. Die Grafen von Henneberg bitten nun darum, anstatt des Bischofs als Obermarschälle das Untermarschallamt als Lehen vergeben zu dürfen. Dem wird zugestimmt und der Ritter Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hohenberg riter) hat das Untermarschallamt als Lehen von Graf Heinrich von Henneberg ( Graue Hainrichen von Hennenberg) empfangen. Da Dietrich von Hohenberg keinen männlichen Erben hat, übergibt Graf Heinrich von Henneberg dem Ritter Johann von der Kere (Hannsen von der Kere ritere) sowie seinen Brüdern Karl (Carln), Berthold (Bertholden) und Hermann (Herman) einen besiegelten Brief, welcher den Brüdern das Untermarschallamt im Falle von Dietrichs Tod zuspricht.
Einige Jahre später stirbt Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hoeberg) ohne männlichen Nachkommen. Graf Heinrich von Henneberg verleiht nun das Untermarschallamt samt all seiner Würden, Ehren, Rechte, Gewohnheiten, Freiheiten und Zugehörungen an Johann von der Kere (Hannsen). Außerdem an dessen nachfolgenden Erben, nämlich seinen Söhnen und seinen Brüdern Berthold (Bertholden) und Karl (Carln) sowie deren nachfolgenden Erben, die ebenfalls ihre Söhne sein werden.
In der letzten Abhandlung zur Teilung und Vermischung des Untermarschallamtes des Stifts Würzburg findet sich, dass Graf Heinrich von Henneberg (Graue Hainrich) und sein Sohn Graf Wilhelm (Graue Wilhelm) dreierlei Sachen begehen, die nicht rechtens sind. Dass das Untermarschallamt und seine Dienste nicht den beiden Untermarschällen, sondern ihrem Herrn, dem Bischof von Würzburg gewidmet ist und dass den Grafen von Henneberg nicht mehr als die Belehnung daran zusteht, hat ihnen nicht gefallen. Deswegen wollen sie erstens ohne das Wissen und den Willen ihres Landesfürsten zuerst die Investitur verändern. Zweitens wollten sie das Amt aufheben und andere dafür einsetzten. Und drittens wollen sie alle Briefe mit den gegenwärtigen Bestimmungen entkräften. Allerdings gibt dies den Gelehrten und den Weisen zu denken.
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) hatte verlauten lassen, dass das Marschallamt nicht mehr Einnahmen oder Zugehörungen hätte als die sechs Morgen Wein am Main bei Schweinfurt, in deren Besitz er durch seine Vorgebung kam. Dazu der Spielplatz und das Scholderamt, nicht nur in Würzburg, sondern im ganzen Hochstift. Er selbst, sein Vater und vorangegangene Verwandten haben das Marschallamt mit seinen Zu- und Eingehörungen empfangen, mitsamt den Gütern, den Rechten und Gerechtigkeiten, die sie unter den Marschällen der von Bibra (Bibra) und von der Kere (Kere) sowie den Vogten von Salzburg ( voiten von Saltzburg) verleihen.