Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet das Dorf Leubach (Lüitbach) an Hans von Wormstedt (Wormstet) und die Brüder Heinrich und Hermann von Griesheim (Griesshaim) für 150 Pfund Heller.
Das Kammerholz (Camer) wird für 400 Gulden an die Brüder Dietrich, Kilian, Karl und Albrecht Truchsess von Wetzhausen verpfändet. Dazu kann Fries keinen urkundlichen Beleg finden, aber die Pfandsumme wird noch um 100 Gulden erhöht.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Lohr im Amt Ebern (Lorr im ambt Ebern) an Hans von Rotenhan (Rotenhan). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Junkersdorf (Junkersdorff), Frickendorf (Frickendorff) und Brünn (Brun).
Die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg) haben einen Teil des Dorfes Lindach (Lintach) als Lehen des Hochstifts inne. Wolf von Schwarzenberg verpfändet diesen Teil für 600 Gulden an seine Mutter Elisabeth Colwrat. Nach Wolfs Tod klagt Bischof Rudolf von Scherenberg vor dem Landgericht, dass dieser Teil ein heimgefallenes Lehen sei. Letztendlich wird ein Rechtsstreit abgewendet, da Rudolf Elisabeths Anspruch anerkennt und ihr 600 Gulden bezahlt.
Da die Einnahmen in Lindach (Lintach) zu gering sind, wird die Verschreibung geändert. Bis zur vollständigen Tilgung stehen Wilhelm III. von Henneberg jährlich 38 Gulden in Lindach, 30 Gulden in Schwanfeld (Schwanfeld), 24 Gulden in Ottenhausen (Otershausen) und acht Gulden in Unterspiesheim (Nidern Spieshaim) zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg muss seine Schulden in Höhe von 700 Gulden bei Eberhard von Münster (Munster) in sieben Jahren begleichen. Er verpfändet ihm die Dörfer Wipfeld (Wipfeld), Lindach (Lintach) und Heidenfeld (Haidenveld).
Das Kloster Comburg (Camberg) beteiligt sich zur Hälfte an den Würzburger Kosten der Gesandtenmission an den kasierlichen Hof und auch an den Kosten, die zur Umwandlung des Klosters in ein Stift notwendig sind. Zur Finanzierung verpfänden Abt Andreas und der Konvent mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Bewilligung etliche Güter für 6000 Gulden an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe. Diese verpflichten sich gegenüber Bischof Rudolf, die verpfändeten Güter künftig als Mannlehen vom Hochstift Würzburg zu empfangen.
Philipp der Ältere von Weinsberg leiht den Einwohnern von Lipprichhausen (Liprichshausen) 20 Gulden zu einem jährlichen Zins von einem Gulden. Jene verpfänden ihm dafür ihre kommunalen Viehweiden und Gewässer.
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt Abt und Konvent von Comburg (Camberg), den Großzehnt von Gebsattel (Gebsetel) und den Stadtzehnt von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) für 2000 Gulden zu verpfänden.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Erasmus Lochinger (Lochinger) 1400 Gulden zu einem jährlichen Zins von 70 Gulden. Dieser Zins wird später wieder abgelöst.