Die Eheleute Graf Otto und Gräfin Beatrix von Henneberg-Botenlauben verkaufen daraufhin ihre Burg Botenlauben mit all seinen Besitzungen für 120 Mark Silber Bischof Herr. Bei diesen Besitzungen handelt es sich im einzelnen um die Dörfer Seidingstadt (Seidingstatt), Siegelfeld (Sichisfeld), Billingshausen (Bebeltshausen), Haindorf (Hagin dorff), Rentwertshausen (Ratswindshausen), Oerlenbach (Ellenbach), Haselbach (Haselbach), Heßles (Heffler), Reiterswiesen (Reitersswisen), Iringshausen (Irungshausen), Kirches (Kirches), Sundersdorf (Sunterssdorf), Stupfel (Staphel), Nüdlingen (Nutlingen), Hilpertshausen (Hilpertshausen), Schönau a. d. Brend (Schonaw), Altenbrend (Brend), Wegfurt (Wegefurth), Wildbronn (Wiltbron), Wiebach (Wiebach), Frankenheim (Frankenhaim), Heustreu (Hewstrew), Euerdorf (Urtdorff), Elfershausen (Elverichshausen), Machtilshausen (Machtoldshausen), Bodenlauben (Bottenlauben). Von der Summe erhält das Kloster Frauenroth (closter Frawenrod) Achteinhalb Mark Silber. Da Bischof Hermann von Lobdeburg das nötige Bargeld nicht aufbringen kann, verpfändet er dem Kloster die Güter des Stifts in Egenhausen und den Zehnten in Machtilshausen und Helmershausen (Helfrichshausen) für 500 Mark Silber auf Wiederlösung.
Eckersdorf war ein Dorf, ist aber jetzt eine Wüstung. Hier überträgt Bischof Wolfram von Grumbach seinem Burgmann Lutz Schott von Schottenstein (Lutz Schot), der auf Burg Geiersberg Dienst tut, für 30 Pfund Heller den Zehnt. Die 30 Pfund Heller werden auf Burg Geiersberg verbaut und als Manlehen auf Wiederlösung verschrieben.
Nachdem dieser Zehnt an der Frühmesse von Seßlach für 30 Pfund Heller versetzt ist, stellt Bischof Albrecht dem Ritter Lutz Schott von Schottenstein (hern Lutzen Schoten Ritter) einen neuen Vertrag aus, wonach er den Zehnt an der Frühmesse zurückgeben solle, um ihn für sich und seine männlichen Erben als Burglehen auf Wiederlösung zu erhalten. Wenn aber Bischof Albrecht ihm oder seinen Erben den Zehnt für 100 Heller wieder ablösen würde, solle er die übrigen 70 Pfund Heller wieder anlegen oder weitere Eigengüter desselben Werts zu Burglehen machen und vom Bischof empfangen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Apel von Lichtenstein (Apel v. Liechtenstain) die Hälfte des Ungelds von Ebern für 500 Gulden.
Zusätzlich verschreiben Bischof Johann von Brunn und sein Domkapitel dem Apel von Lichtenstein die gesamte Bede für 600 Gulden und stellen dafür einen Brief aus.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hans Zollner von Rottenstein (Hanns Zollern) ein Viertel der Bede von Ebern für 630 Gulden, ohne allerdings über die Zustimmung des Domkapitels zu verfügen.
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.
Elisabeth Eberhart, eine Witwe und Bürgerin von Königshofen im Grabfeld, die auch Zäpfin genannt wird (Elisabet Eberhartin ain witfraw vnd burgerin zu Kunigshofen im Grabfeld sunst Zepfin genant), leiht Bischof Konrad von Thüngen 797 Gulden, weswegen er ihr jährlich 40 Gulden Zinsen verschreibt.
Bischof Konrad von Bibra verschreibt Anna von Heßberg, geborene von Thüna, Witwe des Amtmannes von Münnerstadt (Anne von Hesperg, gebornen von Thun, Wittibne zu Munnerstatt), für 5000 Gulden Hauptsumme 250 Gulden jährlich verschrieben, die sie von Gefälllen der Vogtei in Ebershausen und Reinhardshausen empfängt. Sollte die Vogtei diese Ausgaben nicht leisten können, so werden ihr beide Dörfer als ganzes zum Unterpfand verschrieben. Beide sind von Graf Wilhelm von Henneberg (graff Wilhelem von Henneberg) geliehen, weswegen der Anteil vom Verkaufpreis der Burg Mainberg abgezogen werden soll.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet Valentin Lauerbach, dem Zentgraf von Ebern, (Valtin Lauerbach zentgraven zu ebern) das alte Burghaus, einen dazugehörenden Hof und eine Scheue, die zuvor dem Hochstift als ehemaliges Leibgeding Reinhards von Lichtenstein heimgefallen waren (von Reinharten von Lichtenstain als leibgeding haimbgefalle). Dafür erhält Lauerbach am Martinstag 8 Gulden und ein Fasnachtshuhn, sowie einen entsprechenden Handlohn von der örtlichen Kellerei, muss sich aber dafür um die Beschwerden der Bürger kümmern.