Michael Truchseß von Wetzhausen (Michel Trugsess von Wetzhausen) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 6000 Gulden. Bischof Rudolf verschreibt ihm im gegenzug 300 Gulden jährliche Zinsen auf der Kellerei zu Haßfurt (Hasfurt). Diese 6000 Gulden werden zwei Jahre später wieder abgelöst.
Bischof Rudolf nimmt von Konrad von Bebenburg (Conrat von Bebenburg) 4000 Gulden in bar an und löst damit die Stadt und das Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim vor der Rhöne) ab. Im Gegenzug verschreibt er Konrads Tochter Katharina von Venningen (Catherina von Veningen) einen jährlichen Zins von 200 Gulden, jeweils 100 Gulden davon auf Gerolzhofen (Geroltzhofen) und Haßfurt (Hasfurt).
Otto von der Kere (Ot von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden. Dieser löst mit dieser Summe, die er um den nötigen Betrag erhöht, Herrn Veit von Wallenrode (Veit von Wallenrod) seine 3500 Gulden ab, die auf Haßfurt (Hasfurt) und Gerolzhofen (Geroltzhouen) verzinst wurden. Er verschreibt Otto jährlich 100 Gulden auf Haßfurt.
Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philip Fuchs zu Sweinshaupten) fordert von Bischof Rudolf von Scherenberg die 1060 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg seinem Vater Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georg Fuchs) schuldete. Bischof Rudolf erkennt dies nicht an. Die beiden werden zu den folgenden Konditionen vertragen: Bischof Rudolf gibt Philipp Fuchs zu Schweinshaupten für diese Forderung 400 Gulden, die im mit einem jährlichen Zins von 20 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) verschrieben werden. Er gibt daraufhin alle Forderungen auf.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Wilhelm, Georg und Burkhard von Stein zu Altenstein (Wilhelm, Georg vnd Burchart vom Stain) und ihren Erben 100 Gulden auf Ebern (Ebern) und 100 Gulden auf Haßfurt (Hasfurt), die mit einer Hauptsumme von 3800 Gulden abzulösen sind.
Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Bundtorf) gibt Bischof Lorenz von Bibra 1500 Gulden in bar. Dieser gibt sie an Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel zu Gibelstat) weiter und löst ihn damit von der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) ab. Außerdem beseitigt er auch die alten Verschreibungen, die Bischof Johann von Grumbach denen von Rechberg, Rosenberg, Zobel, Absberg und Seckendorf gegeben hat. Er verschreibt Heinrich 75 Gulden auf den Gefällen zu Haßfurt, die mit 1500 Gulden wieder abzulösen sind.
Magdalena von Bibra, geborene von Rotenhan (Magdalena con Bibra geborne von Rotenhan) leiht Bischof Konrad von Thüngen auf unbestimmte Zeit 2000 Gulden. Im Gegenzug verschreibt er ihr 100 Gulden jährliche Zinsen auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt).
Bischof Konrad von Thüngen nimmt 2000 Gulden von den Brüdern Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian Mertin vnd Hanns von Rotenhan) an und verschreibt ihnen im Gegenzug auf Ablösung 100 Gulden jährlichen Zins auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Sie erhalten 2 Jahre später die 2000 Gulden wieder und geben die Hauptverschreibung heraus.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt seinem Marschall Heinrich Truchseß von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Buntorf) für das Spital zu Wetzhausen (Wetzhausen) jährlich 50 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Er stellt eine Heißbrief an die Stadt Haßfurt aus, damit sie dem Spital die jährlichen 50 Gulden zahlen. Fries verweist auf eine Quelle, in der beschrieben wird, wie der Bürgermeister und Rat zu Haßfurt sich dem Spital verschreiben.
Die Brüder Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian, Mertin vnd Hanns von Rotenhan) leihen Bischof Konrad von Thüngen 500 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 25 Gulden Zinsen auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Bischof Konrad gibt Sebastian von Rotenhan allein eine weitere Verschreibung zu den gleichen Konditionen.