Der jährliche Ertrag des erblichen Sitzes in Kühndorf (Kundorf) und wie dieser vom Würzburger Domherren weitergegeben wurde ist nicht bekannt. Es ist nur bekannt, dass Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg ein Viertel des Schlosses Kühndorf besaßen. Die Hälfte dieses Viertels besaß das Hochstift bereits viele Jahre, die andere Hälfte besaß der Komtur Eberhard von Romrod (Eberharten von Rumrode).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht das Truchsessenamt an die Brüder Johann und Dietrich Witzleben (Hannsen vnd dietzen von Witzleuben) nach Aussterben der Romrods, die das Amt zuvor zu Mannlehen hatten. Es heißt nun aber Oberküchenmeisteramt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin statt 2600 Gulden nur 800 Gulden anteilig für Schloss und Stadt Königsberg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin 2900 Gulden und 26 Gulden. Insgesamt kommt man mit den vorherigen Zahlungen auf eine Summe von 10000 Gulden für Schloss und Stadt Königsberg.
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin hat Bischof Gerhard von Schwarzburg den Erhalt der gesamten Summe von 21.000 Gulden für Schloss und Stadt Königsberg quittiert.
Bischof Gerhard von Schwarzburg liegt mit den elf Städten seines Hochstifts im Streit und es kommt zum Krieg. Da er kein Geld mehr übrig hat, verkauft er Schloss und Stadt Königsberg, nachdem er acht Tage gewartet hat endgültig für 19600 Gulden an die Brüder Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg (Friedrichen, Wilhelmen, Georgen), die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen sind. Die drei Brüder geben dem Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibarn) eine rückständige Summe von 11000 Gulden, die auf Grund der Lage des Hochstifts an das Gericht ging, und dem Bischof 8600 Gulden. Dadurch bringen sie die Stadt und das Schloss Königsberg an sich. In dem Kauf sind jedoch alle geistlichen und weltlichen Gerichte und Lehen, sowie der Zehnt und andere Rechte, die das Hochstift vor dem Verkauf der Stadt und des Schlosses Königsberg innehielt, nicht mit inbegriffen. Über diese Transaktion geben die drei Brüder dem Bischof eine besiegelte Urkunde. So stand die Stadt Königsberg nicht länger als sechs Jahre unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg.
Die Wiesen des Schlosses Neuhaus (Schlos Newenhaus) auf dem Kitzberg nahe Bad Mergentheim (Mergenthaim), die eine Fläche von 36 Tagwerk umfassen, und andere kommen in den Besitz des Deutschen Ordens.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil von Kitzingen (Kitzingen) den Brüdern Heinrich und Friedrich von Riedern ( Fridrichen vnd Hainrichen von Riedern) für 5 000 Gulden und 75 Gulden Zinsen pro tausend Gulden auf Wiederlösung verschrieben. Die Bürger schwören auf die Wächter des Turms und die an den Toren. Aber das Schloss wird auf Kosten des Bischofs bewacht.
Das besiegelte Revers Grafs Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) ist an Bischof Johann von Brunn übergeben. Dem Amtmann zu Kühndorf (Kundorff) Johann Pfeffersack (Hansen Pfeffersacken), der zuvor erst vom Bischof als solcher eingesetzt wurde, ist befohlen, den Grafen an ein Viertel des Schlosses Kühndorf kommen zu lassen.
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.