Informationen zum Schloss und Amt Mainberg sind in der Bischöflichen Kanzlei (Cantzlei) im Lägerbuch zu finden.
Es folgen die Rechte und Besitzungen des Forstamts über den Salzforst, welchen die Vögte von Schloss Salzburg (Saltzburg) vom Hochstift Würzburg und den Grafen von Henneberg (herschafft zu Hennenberg) zu Lehen haben. Sie sind Vögte über den Salzforst. Jeder dritte Baum sowie ein Drittel von allem was gefällt wird gehört ihnen. Es ist ihnen erlaubt, jedes Jahr drei Jagden zu veranstalten und drei Hirsche zu erlegen. Sie sollen einen Fischer für die Gewässer, welche durch den Salzforst laufen, haben und außerdem ein Gebäude, das als Grafenherberge dient (Gräuenherberig). In den Gewässern darf niemand anderes fischen. Sie sollen einen Jäger haben, der ungehindert jagen darf. Sind die Vögte der Meinung, dass der eingesetzte Forstmeister ihnen nicht genugtut, soll er auf die Heiligen schwören, dass er ihnen genugtut und ihnen ihr Drittel bereitwillig abgibt. Er soll auch schwören, dass er ihre Rechte achtet. 25 Malter Korn, 25 Gänse und 25 Hühner des Dorfes Heustreu gehören auch zum Wald und somit den Vögten. Der Forstmeister hat damit nichts zu schaffen.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Liechtenberg) mit all ihren Leuten, Gütern und Zugehörigem für 4300 Silbermark von Graf Otto von Botenlaube (Graue Oten von Botenlauben). Folgende Geschlechter edler Frauen und Männer werden in dem Kauf mitverkauft und gehören schließlich zum Marschallamt: (von Habechsberg), die Truchsesse von Rübenzagel (Truegsessen Rübenzagel), Hänlin (Hänlin), Schenk von Ostheim (Schenken von Osthaim), von Westheim (von Westhaim), (von Wern), (von Bercha), (von Strai), von Northeim (Northaim), von Lengsfeld (Lengesfeld), von Suntheim (Sunthaim), von Katzach (Catzach), von Nüdlingen (Nütlingen), Ramming (Ramingen), (Göswein), von Eschenbach (von Eschenbach), (von Dietbach>), (von Büchelberg), von Erthal (von Ertall), (von Obersfeld), Steigerwald (Staigerwalder), von Geroldswind (von Gerberchtswinden), (von Neuhofen), von Stetten (von Steten), (von Ebenhausen), von Ruppertshofen (von Ruepertshausen) und von Hochheim (Höchaim).
Markgraf Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) bekommt von Bischof Manegold von Neuenburg alle Lehen verliehen, die Graf Poppo von Henneberg (Graue Bop von Hennenberg) nach seinem Tod hinterlassen hat. Dafür gibt Otto von Brandenburg dem Stift Würzburg 300 Mark Silber. Auf diese Weise bekommt er Schloss und Stadt Kisseck (Kiseke), das Schloss Rottenstein ( Roetenstain) und die Stadt Königshofen (Künigshouen).
Heinrich Baunach (Baunacher) zu Schwanberg (Swanberg) erhält von Bischof Wolfram von Grumbach eine halbe Wagenladung (fueder) Wein vom Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim), eine Burgwohnung auf dem Schwanberg und den Acker, der dazu gehört, als Mannlehen.
Heinrich von Schlitz (Hainrich von Schlitz), Marschall aus Fulda und ein Feind des Stifts Würzburg, versucht dieses mit einer Reiterschaft anzugreifen. Bischof Otto von Wolfskeel stellt deshalb seine Reiterei auf. Heinrich von Schlitz überfällt heimlich das Schloss Wolkerhausen unter Landwehr (Schlos Wolkershause vnder Landswere) nicht weit von Meiningen (Mainingen) gelegen, mit der Absicht, die Stadt einzunehmen, zu erobern und deren Bürger gefangen zu nehmen. Dies soll am darauffolgenden Samstag vor Palmsonntag geschehen, wenn die Bürger in der vor der Stadt gelegenen Martins Kirche mit den Palmblättern wedeln. Aber die Bürger von Meiningen setzen sich mit ihren Waffen zur Wehr und besetzen die Stadt, sodass Heinrich von Schlitz nichts ausrichten kann und er erfolglos unter Spott und Schmach aus der Stadt abziehen muss. Hauptmann Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen) und seine Reiterei nähern sich Würzburg. Der Angriff auf die Stadt wird diesem auf der Stelle gemeldet und den Feinden nachgeeilt. Erwin (Erwinen() und Karl von Büches (Carln von Büches) sowie andere Adelige werden niedergeworfen und gefangengenommen. Diese werden bestraft, indem ihnen Lehen und Güter oder anderweitige Verpflichtungen entzogen werden. Das Schloss Wölkershausen, das für seine hinterhältige Lage bekannt war und dem Ritter Gottfried von Ekesdorf (Gotfriden von Ekesdorf) gehörte, wird geschliffen.
Gottfried Fuchs von Burgpreppach (Götz Fuchs) und seine Frau Margaretha Fuchs von Burgpreppach (margareth) geben ihren Anteil an der Burg von Mainsondheim (Mainsunthaim) an das Stift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Bischof Johann von Brunn nimmt das Schloss Landwehr (Landswer) und die Stadt Meiningen (Mainingen) an sich und verschreibt diese den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Fries schreibt darüber, welcher Gestalt die Verständigung über das Schloss und die Stadt zwischen Bischof Johann von Brunn und den Herren von Tann sowie den Herren von Buchenau gewesen sei, habe er aber keine Informationen finden können.
Johann Zoller von Halberg (Hannsen Zollere zu Halburg) übergibt seine Leibeigenen (leute), Güter und anderes zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und anderen Orten dem Würzburger Hochstift für 400 Gulden und erhält diese als Lehen zurück.