Bischof Andreas von Gundelfingen setzt Heinrich von Schaumburg (Hainrichen von Schaumberg) und dessen Erben als seine Diener und Burgmannen auf der Burg Geiersberg (Geiersberg ain Sloß ob der stat Sesslach gelegen) ein. Er verpfändet ihnen zusätzlich 100 Pfund Haller in Form des Burglehens, welche sie jährlich mit 10 Pfund Haller auf der Bede zu Mellrichstadt verzinsen dürfen. Dies gilt solange, bis die 100 Pfund Haller ausgelöst werden und in etwas anderes, das im unmittelbaren Umkreis der Burg Geiersberg liegt, angelegt wird. Die Nachtragshand fügt dem Eintrag folgende Dinge hinzu: Landwehr (Landswehr), Meiningen (Mainingen), Vachdorf (Vachdorff), Leutersdorf (Leuttersdorff), Queienfeld (Queinnfelt) und den Rat des Burgguts (Burrguts Raht).
Heinrich von Sternberg (Sternberg) gibt dem Würzburger Bischof folgende Verschreibung. Wenn er ohne einen männlichen Erben stirbt, soll sein Erbburglehen zu Bramberg (Bramberg) dem Hochstift Würzburg heimfallen.
Apel Hornung (Hurnung) empfängt ein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben) von Bischof Otto von Wolfskeel und verpflichtet sich, dort seinen Wohnsitz zu nehmen und sich dieses Burglehen zu verdienen.
Friedrich Wiener (Fritz Wiener) verpfändet eine Hube in Ebelsbach an Ludwig Herfüss (Lutz Herfues), die er zuvor als Burglehen von Bischof Albrecht von Hohenlohe erhalten hat. Der Bischof erlaubt dieses Geschäft unter der Bedingung, dass der jeweilige Würzburger Bischof das Burglehen 14 Tage vor und nach Petri Cathedra selbst auslösen darf, sollte Wiener die Pfandsumme von 50 Pfund Heller nicht bezahlen können.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht Richard von Masbach (Maspach) ein Burglehen in Botenlauben (Botenlauben), welches er als Erbburgmann verdienen soll. 60 Pfund Heller, die ihm der Bichofs gibt, soll er für sich und seine Erben in der Umgebung anlegen.
Der Ritter Konrad von Coburg (Koburg) gibt sein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben) wieder an Bischof Gerhard von Schwarzburg auf.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gibt den Brüdern Heinrich, Simon und Friedrich von Schlitz zu Hohenberg (Slitz zu Hohenberg) 225 Gulden. Diese tragen dafür ihr Dorf Willofs (Wilrots) samt dessen zugehörigen Rechten dem Bischof als Erbburggut auf und empfangen diese als Lehen. Außerdem verpflichten sich die Brüder, ihr Burglehen in Botenlauben (Botenlauben) zu verdienen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gibt den Brüdern Gottschalk, Hermann und Otto von Buchenau (Buchenaw) 225 Gulden. Diese tragen dafür ihr Gut zum Haug bei Bruckenaw samt dessen zugehörigen Rechten dem Bischof als auf und empfangen dieses als Burglehen. Außerdem verpflichten sich die Brüder, ihr Burglehen in Botenlauben (Botenlauben) zu verdienen.
Die ehemaligen Burglehen von Konrad von Coburg (Koburg) und Richard von Maßbach (Maspach) kommen in den Besitz von Johann von Brunn (Brun). Dieser trägt seine Lehen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf und bittet diesen, die Lehen an Graf Georg von Henneberg zu verleihen.
Dietrich von Obersfeld (Obersveld) besitzt einen Hof unter der Burg Botenlauben (Botenlauben) als Burglehen, welches er auf der Burg verdienen muss. Nachdem er ohne männliche Nachkommen stirbt, verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg dieses heimgefallene Burglehen an Philipp von Milz (Miltz).