Markgraf Hermann von Brandenburg (Marggraue Herman von B) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg etliche Schlösser, Städte und Ländereien in Franken, die ihm erblich zustünden. Diese will der Bischof nicht übergeben da laut ihm die Ländereien und Orte an das Stift heimgefallen seien. Darüber kommt es zu Fehden und Angriffen, der Streit wird aber durch König Albrecht I. von Habsburg in Heilbronn beigelegt.
Bischof Andreas von Gundelfingen verschreibt die im vorherigen Eintrag erwähnten Schlösser und Städte Markgräfin Anne von Brandenburg, geborene Henneberg (Annen merkgrauin zu Brandenburg vnd frawen zu Henneberg) als Leibgedinge, das auch ihre Söhne und Töchter zu Lehen bekommen sollen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt dem Bürger Johann Kuntzer (Hannsen Kuntzer) eine Mangel in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) zu errichten und zu verwenden. Das gilt auch für seine Erben, sie müssen dafür jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer Zinsen dafür bezahlen. Fünf Jahre später wird dies von Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.
In einem anderen Lehenbuch von Bischof Rudolf von Scherenberg steht auf dem ersten Blatt, dass der Sohn von Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Graue Wilhelmen), Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (auch Graue Wilhelm genant), Lehen empfängt und daher einen Lehenseid schwört. Zu diesen Lehen gehören das Marschallamt des Hochstifts Würzburg, welches sein verstorbener Vater an sich brachte und anderes, was er deshalb auch zu Lehen erhält (wes si des halben fürter von der hand zuuerleihen haben). Daneben wird noch Weiteres angegeben, dass er zu Lehen empfängt. Doch das gehört nicht zum Marschallamt und wird daher hier nicht angegeben.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) lassen ihre Streitigkeiten von Bischof Georg von Ebnet zu Bamberg (Bischofe Georgen zu Bamberg) verhandeln. Graf Wilhelm bringt vor, dass die Grafschaft der Henneberger vor langer Zeit vom Stift mit dem Amt des Marschalls sowie all seinen Rechten und Zugehörungen belehnt worden sei. Als er die Kanzlei um eine Bestätigung und eine Auflistung der Zugehörigkeiten gebeten habe, bekam er keinen Lehenbrief darüber und ihm wurden die Rechte entzogen. Daher bittet er nochmals um ein Verzeichnis aus den Saalbüchern, was zu seinem Marschallamt gehört und was nicht. Es zeigt sich, dass die Grafschaft der Henneberger das Marschallamt von Würzburg zu Lehen bekommen haben und Würzburg sich bisher gegenüber den Hennebergern immer gnädig gezeigt hat. Es wird bestätigt, dass das Marschallamt an Graf Wilhelm verliehen worden ist, in der Form, wie es bereits seine Vorfahren innehatten. Die Registrierung im Saalbuch und der Lehenbrief sollen ihm nicht verwehrt werden. Zudem gedenkt das Hochstift die Belehnung nicht zu ändern und dafür zu sorgen, dass Graf Wilhelm zu seinem Recht gelangt. Dabei bleibt es und während der gesamten Amtszeit von Bischof Lorenz gibt es darüber keine Konflikte mehr.
Die Würzburger Räte bestätigen erneut, dass die Entlehnung des Marschallamtes an Graf Wilhelm IV. von Henneberg und seine Erben rechtens ist und es zu keinen weiteren Streitigkeiten kommen soll. Die Anschuldigungen, dass Graf Wilhelm IV. und sein Vater dieses Amt nie innegehabt hätten, kann nicht bestätigt werden, ebenso dass sie sich durch den Empfang dieser Lehen schuldig gemacht hätten.
Als Bischof Konrad von Thüngen seine Regierung antritt, ist er mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelmen) aufgrund von Streitigkeiten zwischen dem Stift Würzburg und der Grafschaft Henneberg in Bamberg zusammengekommen. In Bamberg wird beschlossen, dass die Belehnung des Grafen mit dem Marschallamt samt seiner Rechte und Zugehörungen rechtens sei. Um weitere Streitigkeiten zu verhindern, soll Graf Wilhelm nun auch ein Lehensbrief ausgestellt werden. Einige der Angelegenheiten können jedoch nicht geklärt werden und werden deshalb vertagt.
Bischof Konrad von Thüngen verkauft Matthias Brentz (Matthes Brentzen) eine Behausung an der Pleich beim Kirchhof der Juden für 400 Gulden. Er und seine Erben dürfen dort eine Mangel errichten und benutzen. Dafür soll er jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer als Erbzins bezahlen. Sollte es zu Schulden kommen, muss zusätzlich ein Handlohn entrichtet werden.
Am Bauernkrieg von 1525 waren Andreas Cordes (Endres Cordes) und Johann Haß (Hanns Has) beteiligt, im Zuge ihrer Strafe müssen sie Meiningen verlassen. Bischof Konrad von Bibra bedient sich als der Beschädigte an ihren Gütern und vergibt davon etliche Teile an den Zentknecht von Meiningen, Johann Weidner, der Nase genannt wird (Hannsen weidner Nasen genant). Dasselbe hat er mit Teilen des Besitzes von Johann Has gemacht und diese an seinen Zentgrafen Konrad Kipp (Contzen Kippen) als erbliches Lehen vergeben.
Teile der Güter des Meininger (Mainingen) Bürgers Nikolaus Schilling (Clausen Schilling), der sich an dem Bauernkrieg beteiligt hat und deswegen geflohen ist, hat Bischof Konrad von Bibra eingezogen. Er übergibt sie seinem Kellerer Christop Gerlitzhofer (Christofen Gerlitzhouer), der sie bis auf Widerruf behalten darf. Zwei Jahre später hat Bischof Konrad von Bibra die Güter dann an Christoph Gerlitzhofer vererbt.