Heinrich von Steinau (Haintz Stainrick) gelobt den Burgfrieden über die Hälfte der Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat). Er übergibt darüber ein Revers.
Der Ritter Johann Stein zu Nord- und Ostheim (Hannsen von Osthaim riter) verpfändet Bischof Gottfried Schenk von Limpurg 100 Pfund Haller auf die Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) eine verfallene Hofstatt zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) samt einem Stadel in der Hinsicht, dass Georg von Schweinfurt 200 Gulden darauf verbauen darf. Dem Hochstift bleibt die Ablösung mit den 200 Gulden vorbehalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt sich mit Heinrich von Steinau (Hainrichen Stainriken) wegen der 20000 Gulden, für die der Bischof ihm das Amt und die halbe Stadt Bad Neustadt an der Saale (newenstat) zuvor verpfändet hat.
Bischof Johann von Grumbach hat den Brüdern Jakob und Johann von Steinrück (Jacoben riter vnd Hannsen von Stainau) eine gewisse Anzahl an Gulden auf Amt, Gericht und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) verschrieben.
Bischof Johann von Grumbach hat sich mit Konrad und Otto von Steinau (Contzen vnd Oten den Stainricken) bezüglich ihrer Schulden und Forderungen, welche sie auf Amt und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) haben, vertragen. Der Bischof hat ihnen dafür 18.400 Gulden verpfändet. Die Steinrück haben das quittieren lassen und festgelegt, was mit Münzen bezahlt werden soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Bürgern von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) eine gemeine Stadtordnung.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) sind sich wegen der Bede uneinig mit den Dörfern Salz (Saltz), Mühlbach (Mulbach), Altenbrend (Brend) und Hersfeld (Hersueld). Bischof Rudolf von Scherenberg klärt diese Uneinigkeit.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet dem Bürgermeister und Rat von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), eine Walkaule abzuhalten und die Gefälle davon für die Stadt zu gebrauchen.
Nach dem Ablauf von zwei Jahren, soll den Einwohnern von Neuses am Berg (Newsess) nur noch der Wald bei Mainleiten zu Verfügung stehen. Die Einwohner von Dettelbach (detelbach) hingegen sollen ihr Vieh über die altbekannten Wege treiben. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen in den anderen Wäldern derer von Dettelbach weder kleinteiliges Holz auflesen, noch ihrem Vieh den Stall streuen, noch Bäume fällen. Die Besitzer der Hufen aus Neuses am Berg sollen insofern an diesen Wäldern beteiligt werden, dass sie Leuten das Grasen und das Streuen von Ställen für ihr Vieh erlauben dürfen. Um zu garantieren, dass es heglich umgesetzt wird, führen Geschworene aus Neuses am Berg und Dettelbach eine Vermessung des betroffenen Gebietes durch und kennzeichnen dieses mit Steinen. Hiermit werden beide Parteien vetragen. Für jeden Verstoß gegen diese Regelung ist ein Gulden zu entrichten. Diesen einzutreiben obliegt dem Dorfmeister oder dem Städtischen Rat zu Dettelbach und Neuses am Berg gemeinsam. Die Gerichtsoberhoheit, vor allem in Bezug auf das Verhängen von Strafen, des Hochstifts Würzburg (Wirtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburgk) soll nicht beschnitten werden.